Blamage für Bundesrat
02.04.2015, 11:25 Uhr
Ausländerausschluss bei IT-Beschaffungen ist ungültig
Letztes Jahr entschied der Bundesrat, ausländische Anbieter nicht mehr für kritische ICT-Infrastrukturen zu berücksichtigen. Und hat damit wohl gegen das Gesetz verstossen. Nun wird zurückgekrebst.
Was für eine Schlappe für die Bundesverwaltung: Weil der Bundesrat im letzten Jahr beschloss, kritische ICT-Infrastrukturaufträge nur noch an inländische Firmen zu vergeben, schrieb das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) eine entsprechende Klausel in eine IT-Ausschreibung vom letzten Herbst. Nun muss sie wiederholt werden, wie die Berner Zeitung erfahren hat. «Die Anforderung, wonach sich der Anbieter und alle Subunternehmer zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden müssen, muss durch eine zielgerichtetere Anforderung ersetzt werden», wird BBL-Sprecher Jonas Spirig zitiert. Damit ist klar: Der Plan, ausländische Firmen mit solchen Klauseln zu benachteiligen, ist gescheitert. Glcklicherweise. Grund für den Entscheid des BBLs dürfte eine Klage von Connectis - die mittlerweile Spie heissen - sein, die aufgrund der oben genannten Klausel nicht an der Ausschreibung teilnehmen konnten. Die Klage wird nun ohne Urteil zu den Akten gelegt, womit die Vermutung nahe liegt, dass das BBL auf Hinweise des Gerichts reagierte. Jonas Spirig wollte sich zwar nicht zum Grund für das Umdenken äussern, bei der neuen Ausschreibung darf sich aber auch Spie bewerben. Dieser Entscheid dürfte auch die Cablecom glcklich machen. Sie wurde letztes Jahr durch einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts als Lieferantin von Datentransporten und Netzwerkdiensten ausgeschlossen, weil man dem Britischen Konzern liberty Global gehört. In der Folge verblieb die Swisscom als einzige Anbieterin bei einem Auftrag, der immerhin einen Wert von 230 Millionen Franken hatte. Ob auch diese Ausschreibung noch einmal angeschaut wird, ist ungewiss. Der Entscheid des BBLs - auch wenn er kaum freiwillig geschah - ist ein guter erster Schritt. Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte weiterhin in diese Richtung urteilen. Zwar ist nachvollziehbar, dass der Bundesrat die Schweiz vor Spionage schützen will. Aber dazu sollte er sich ein wirkungsvolleres Mittel einfallen lassen.