Zur Strafverfolgung 10.12.2018, 17:05 Uhr

Umstrittener EU-Entwurf zum Austausch von elektronischen Beweismitteln erhält Zustimmung

Die EU-Staaten wollen eine länderübergreifende Datenfreigabe schaffen. Bei Straftaten solle dies zu einem schnelleren Ermittlungserfolg führen.
(Quelle: Production Perig / shutterstock.com)
Ermittler sollen zur Verfolgung schwerer Straftaten einfacher Zugriff auf E-Mails und Chat-Mitteilungen aus anderen EU-Ländern erhalten. Die Justizminister der EU-Staaten sprachen sich am Freitag in Brüssel mehrheitlich dafür aus, neue Regeln für die länderübergreifende Datenfreigabe zu schaffen. Sie sehen vor, dass Dienstanbieter wie etwa die Deutsche Telekom künftig innerhalb von zehn Tagen auf Auskunftsanträge aus dem EU-Ausland antworten müssen. In Notfällen soll sogar verlangt werden können, Informationen binnen sechs Stunden herauszugegeben. Dies könnte zum Beispiel bei Terrorermittlungen oder Kindesentführungen der Fall sein.
Derzeit müssen sich Ermittler in der Regel viel länger gedulden, bis sie elektronische Beweismittel (e-evidence) aus anderen EU-Staaten bekommen. Bei einer Europäischen Ermittlungsanordnung beträgt die Frist nach Angaben der EU-Kommission derzeit 120 Tage und bei einem Rechtshilfeverfahren sogar zehn Monate.

Deutsche Justizministerin stimmt gegen Vorschlag

Die deutsche Justizministerin Katarina Barley (SPD) stimmte im EU-Ministerrat gegen den Vorschlag. Man teile das Ziel, die Verfahren zu beschleunigen, sagte sie. «Deutschland ist allerdings nicht einverstanden mit dem Weg, der dort beschritten wird.» Als konkreter Kritikpunkt gilt die geplante Möglichkeit, dass künftig zum Beispiel polnische oder ungarische Ermittler ohne Einverständnis der deutschen Behörden bei der Telekom Informationen abfragen können. «Wir wissen, die rechtsstaatlichen Prinzipien werden in der Europäischen Union nicht überall gleichermassen gewahrt. (...) Wir halten deswegen das Vier-Augen-Prinzip für wichtig», sagte Barley. «Es kann nicht nur der Provider entscheiden, ob Daten herausgegeben werden, sondern der betroffene Mitgliedsstaat sollte das auch tun.»
Auch der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Stephan Thomae, forderte, den Schutz der Grundrechte der Bürger «nicht allein privaten Unternehmen» zu überlassen. «Die ersuchten Mitgliedstaaten müssen prüfen, ob eine Beweisanforderung rechtmässig ist und ob zum Beispiel Berufsgeheimnisse oder der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt werden», erklärte er. Zudem sollte der dem Überwachten vorgeworfene Tatbestand auch in dem Land strafbar sein, an das das Auskunftersuchen gehe.



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