Gesetze 03.01.2024, 10:23 Uhr

Diese rechtlichen Neuerungen gab es zum Jahreswechsel

Höhere Mehrwertsteuer, neue Post-Tarife, eine strengere Telefonüberwachung und Cybersicherheit: Am 1. Januar 2024 traten verschiedene Neuerungen in Kraft, die auch die IT-Branche betreffen.
(Quelle: create jobs 51, Shutterstock)
Ein Überblick der Gesetzte, welche den IT-Bereich direkt oder am Rande betreffen, in alphabetischer Reihenfolge:
ELEKTROAUTOS: Elektroautos unterstehen neu der Automobilsteuer, so wie andere Autos auch. Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Autos wurde aufgehoben. Damit werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Der Bundesrat will mit der Änderung Steuerausfällen entgegenwirken. Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45'000 fast versechsfacht.
FILM: Online- und Fernsehdienste müssen hierzulande vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren und eine Quote von mindestens dreissig Prozent an europäischen Filmen einhalten. Das schreibt die sogenannte "Lex Netflix" vor, die das Volk im Mai 2022 beschloss. Hiesige Filmschaffende und der Filmstandort Schweiz haben dadurch geschätzt 18 Millionen Franken mehr im Jahr zur Verfügung - vornehmlich für Serien und audiovisuelle Formate. Für kleinere und mittlere Unternehmen etwa gibt es Ausnahmen von der Förderpflicht. Es gilt eine Mindestumsatzschwelle von 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Und wer im Jahr nicht mehr als zwölf lange anrechenbare Filme zeigt, ist ebenfalls ausgenommen.
INTERNET: Neu können auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben. Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie etwa Architektinnen, Architekten oder Handwerksleute sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, einen .swiss-Domain-Namen zu erlangen.
KLIMA: Grosse Unternehmen in der Schweiz müssen eine verbindliche Klimaberichterstattung veröffentlichen. Bericht erstatten müssen Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken. Die Berichte müssen von den Unternehmen veröffentlicht werden und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein. Rechenschaft ablegen müssen die Unternehmen über das finanzielle Risiko, das sie mit klimarelevanten Tätigkeiten eingehen. Weiter müssen sie offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirkt. Schliesslich müssen die Reduktionsziele für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen umschrieben werden, samt den Plänen für die Umsetzung.
KONZERNSTEUERN: Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2024 mit einem Satz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat setzt die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Konzerne mit einer Verordnungsänderung um. Das Gesetz wird später auf dem ordentlichen Weg erlassen. Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen - und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen.
LADENETZTEILE: Für Mobiltelefone und andere Funkanlagen werden in der Schweiz einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer und E-Reader. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels "USB Power Delivery"-Standard möglich sein. Herstellerfirmen müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf der Verpackung wie auch in den Beipackinformationen darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind verpflichtet in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
MEDIEN: Wer im privaten Haushalt kein Gerät zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzt, muss nun ebenfalls Serafe-Gebühren bezahlen. Diese betragen seit Anfang 2021 jährlich 335 Franken.
MEHRWERTSTEUER: Der Konsum in der Schweiz wird erneut teurer. Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Auch der reduzierte Zinssatz etwa für Lebensmittel steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen von 3,7 Prozent wird neu 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen. Hintergrund ist das Ja des Stimmvolks zur AHV-Reform respektive der Zusatzfinanzierung. Diese wird über die Mehrwertsteuer generiert.
MOBILFUNK: In der Schweiz werden bestimmte Frequenzen für private lokale Mobilfunknetze frei. Solche nicht öffentliche Mobilfunknetze - auch Campusnetze genannt - ermöglichen es Unternehmen oder auch Behörden und Universitäten, auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz zu betreiben. Genutzt werden können sie etwa von der Logistikbranche, im Detailhandel oder in Spitälern. Die Netze arbeiten mit geringen Sendeleistungen und dienen der betriebsinternen mobilen Kommunikation zwischen Maschinen respektive Menschen. Sie helfen bei der Automatisierung. Konkret steht der Frequenzbereich 3400 bis 3500 Megahertz zur Verfügung.
POST: Die Post erhöht die Preise für Briefe und Pakete. A- und B-Post-Briefe werden je 10 Rappen teurer, Priority- und Economy-Pakete kosten künftig 1.50 Franken mehr. Ein A-Post-Standardbrief kostet damit neu 1.20 Franken. Der Tarif für einen B-Post-Standardbrief steigt auf einen Franken. Der Preisüberwacher hat den Erhöhungen zugestimmt. Die Preiserhöhungen seien zum einen aufgrund der anhaltenden Rückgänge der Briefmengen und der Geschäfte am Postschalter notwendig. Zum anderen verursache die aktuelle Teuerung der Post erhebliche Mehrkosten bei Energie, Transport, Material und Löhnen.
SICHERHEIT: Die Schweizer Regierung schafft eine neue Sicherheitszentrale. Mit dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) und dem Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) nehmen zwei neue Verwaltungseinheiten im Verteidigungsdepartement ihre Tätigkeiten auf. Beim Sepos war lange nicht klar, wer es eigentlich leiten soll. Bundesrätin Viola Amherd hatte den langjährigen Botschafter Jean-Daniel Ruch als besten Kandidaten für das neue Staatssekretariat ausgewählt. Wenige Wochen nach seiner offiziellen Präsentation zeigte sich jedoch laut Medien, dass Ruch potenziell erpressbar sein könnte wegen Vorwürfen in seinem Privatleben. Nun übernimmt Markus Mäder, bisher Chef Internationale Beziehungen Verteidigung, die Aufgabe.
ÜBERWACHUNG: Die Behörden erhalten mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. Ein neuer Auskunftstyp ermöglicht es zum Beispiel, Anrufe von anonymen Bombendrohungen nachverfolgen zu können. Weitere Optionen ermöglichen eine präzise Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen etwa bei Menschen in Lebensgefahr. Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden schneller zu Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um eine Behördenanfrage zu beantworten. Die Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.
ZÖLLE: In der Schweiz gibt es keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Die Abschaffung der Industriezölle war vom Parlament im Oktober 2021 gutgeheissen worden. Damit werden dem Bund jedes Jahr mehr als 500 Millionen Franken an Zolleinnahmen entgehen.



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