27.10.2015, 16:33 Uhr
EU schafft Roaming und Netzneutralität (praktisch) ab
Das EU-Parlament hat heute ein Gesetz für den «elektronischen Binnenmarkt» verabschiedet. Kritiker sehen in diesem den Beginn des Zweiklassen-Internets.
Bis zuletzt hatten sie gekämpft, die Befürworter eines klassenlosen Internets. Doch genützt hat es wenig. Heute hat das EU-Parlament der Verordnung ber Massnahmen zum Zugang zum offenen Internet zugestimmt und damit gegen den Willen von Grünen, Linken und Liberalen, darunter auch Web-Erfinder Tim Berners-Lee, aber auch diversen Start-ups und Internetunternehmen gehandelt. Die verschiedenen Gruppierungen wollten verhindern, dass die Netzneutralität durch das neue Gesetz gefährdet wird. Genau so dürfte es aber kommen. Denn in der neuen Vorlage, die deutlich angenommen wurde, fehlt das Wort «Netzneutralität». Stattdessen konzentriert sich die Vorlage darauf, ein nicht näher definiertes «offenes Internet» zu erhalten, für das erst einzelne Staaten Vorschriften erlassen haben. Zwar ist grundsätzlich vorgesehen, dass Netzbetreiber alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken, egal woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben («Best-Effort-Prinzip»). Allerdings dürfen Provider auch sogenannte Spezialdienste anbieten, die privilegiert behandelt werden können. Die Ausnahme von der Regel soll dafür sorgen, dass beim Video-Streaming das Bild nicht ruckelt oder bei einer Telemedizin-Anwendung das Bild während einer Operation nicht plötzlich unscharf wird - nur weil gerade nicht genügend Bandbreite zur Verfügung steht. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger versteht unter diesen Diensten «nur Gesundheits-, Notruf- und Mobilitätsdienste». Ein Gutachter kam allerdings vor wenigen Tagen zum Schluss, dass die Definition der Dienste im Gesetzestext völlig offen bleibt. Zudem steht im Gesetzestext explizit, dass bestimmte Dienste oder Inhalte gedrosselt werden können, falls nur schon «eine Überlastung des Internets droht». Kritiker glauben, dass die Provider durch die vagen Gesetzestexte eine Art Überholspur im Internet einrichten und diese teuer verkaufen werden.
Zero-Rating weiter erlaubt
Ebenfalls wird die «Zero-Rating»-Praxis nicht prinzipiell untersagt, durch die Provider entscheiden können, ob und welche Dienste sie aus der Volumenberechnung für ihre Flatrates herausnehmen können. Hintergrund dabei ist, dass ein Flatrate-Kunde bei übermässiger Nutzung des Internets eine gedrosselte Geschwindigkeit erhält. Ausser er nutzt Dienste, welche der Provider vorgibt. Die zählen dann nicht für die Volumenberechnung. Für diese Spezialbehandlung muss der Inhalteanbieter den Provider natürlich bezahlen. Das Europaparlament hat zudem beschlossen, dass die Roaming-Gebühren im EU-Ausland am 15. Juni 2017 fallen. Reisende müssen ab dann keine Extragebühren für die Handynutzung mehr zahlen. Bereits nächstes Jahr werden für die Roaming-Gebühren niedrigere Höchstpreise gelten. Eine Fair-Use-Klausel soll aber dafür sorgen, dass Telekomfirmen ihren Nutzern, die ihr Telefon im Ausland «mehr als angemessen benutzen», nach wie vor Roaming-Gebühren verrechnen dürfen.
Schweiz teilweise betroffen
Der Roaming-Entscheid dürfte auf die Schweiz keine Auswirkungen haben. Hier hat das Parlament entsprechende Vorstösse erst krzlich abgelehnt. Schweizer Konsumenten können somit nur auf die nächste Gesetzesrevision hoffen. Diese kommt voraussichtlich 2016 auf den Tisch. Anders sieht es bei der Netzneutralität aus. Es ist davon auszugehen, dass nach dem EU-Entscheid entsprechende Diskussionen auch hierzulande bald beginnen werden. IT-Rechtsexperte und Mitglied der Digitalen Gesellschaft, Martin Steiger, sieht Auswirkungen auf die Schweiz: «Einheimische Anbieter wie Zattoo, die nach Europa ausgerichtet sind, könnten benachteiligt werden. Darum ist die anstehende Fernmeldegesetz-Revision in der Schweiz die Chance, ein Zeichen zu setzen. Darin sollte die Netzneutralität gesetzlich verankert werden.»