Elektronische Identität 21.03.2019, 07:35 Uhr

Die E-ID kann kommen

Private Unternehmen sollen digitale Identitäten (E-ID) herausgeben können. Ein entsprechendes Gesetz ist vom Nationalrat verabschiedet worden
Der Nationalrat hat kein Problem damit, dass Privatfirmen die E-ID ausgeben
(Quelle: pd)
Der Nationalrat hat der Einführung einer staatlich anerkannten digitalen Identität (E-ID) zugestimmt. Er hiess das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste am Mittwoch mit 128 zu 48 Stimmen gut, gegen den Willen der Linken.
Zweck der E-ID ist eine sichere und einfache Identifikation für den Geschäftsverkehr im Internet oder E-Government-Anwendungen. Die korrekte Identifikation im Internet werde mit der wachsender Zahl der abgewickelten Geschäfte immer wichtiger, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.
Das vom Bundesrat ausgearbeitete Gesetz teilt die Aufgaben zwischen Staat und Privatwirtschaft auf. Der Bund prüft und bestätigt die Identität einer Person gestützt auf Angaben aus den Informationssystemen des Bundes. Dafür wird beim Bundesamt für Polizei (fedpol) eine Identitätsstelle geschaffen. Diese ist für die Erstidentifizierung zuständig. Sie weist jedem Nutzer und jeder Nutzerin einer E-ID eine Registrierungsnummer zu.

Bund überfordert

Herausgegeben wird die E-ID von privaten Anbietern, sogenannten Identity Providern (IdP). Der Bund unterzieht die IdP und deren Systeme einem Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen. Die SwissSign Group, die die SwissID herausgibt, ist bereits in den Startlöchern. Zum Konsortium gehören Post, SBB, Swisscom, Six, die Grossbanken und Versicherungen.
Diese Aufgabenteilung war der umstrittenste Punkt des Gesetzes. Nach Ansicht des Bundesrats ist der Bund angesichts des technologischen Wandels und der Vielfalt möglicher technischer Lösungen gar nicht in der Lage, die E-ID selber zu entwickeln. Erfahrungen im Ausland zeigten, dass sich staatliche Lösungen nicht zwigend durchsetzten, sagte Keller-Sutter.
Bedenken wegen des Datenschutzes liess sie nicht gelten. Sie wies auf die strengen Vorschriften im Gesetz hin, die über das geltende Datenschutzrecht hinausgehen. Absolute Sicherheit gäbe es auch dann nicht, wenn die Daten beim Staat lägen. Schliesslich warnte die Justizministerin vor weiteren Verzögerung: Die Schweiz habe bereits einen Rückstand aufzuholen, sagte sie.



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