15.11.2016, 09:30 Uhr
Bafu-IT-Skandal vor Gericht
Der IT-Beschaffungsskandal im Bafu kommt nun vors Bundesstrafgericht. Sechs Angeklagte müssen sich ab heute verantworten.
Am Mittwoch beginnt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess in der Schmiergeldaffre beim Bundesamt fr Umwelt (Bafu). Den sechs Angeklagten werden unterschiedliche Verstösse im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen für ein IT-Projekt vorgeworfen.
Im Zentrum des Prozesses am Bundesstrafgericht in Bellinzona steht ein IT-Projekt im Bafu, das einer der Angeklagten zwischen 2007 und 2010 im Mandatsverhältnis leitete. Damals soll der IT-Projektleiter des Bafu von mehreren Unternehmen bei der Vergabe von Dienstleistungsvertrgen Zahlungen von etwa 118'000 Franken verlangt haben. Mit dem mitangeklagten Sektionschef im Bafu soll der Projektleiter dafür gesorgt haben, dass die Aufträge an Firmen vergeben wurden, die er selbst kontrollierte - dabei wurde zwar der Form nach ein Einladungsverfahren durchgeführt, faktisch Aufträge aber direkt vergeben. Nächste Seite: Elektronikgeräte und Fussballkarten
Elektronikgeräte und Karten für Fussballspiele
Der Sektionschef habe als Gegenleistung dafür Geschenke und Einladungen erhalten: Laut Anklageschrift wurde er etwa zu einem Fussballspiel zwischen dem FC Barcelona und dem FC Basel zusammen mit seiner Partnerin eingeladen: Die Kosten inklusive Übernachtung beliefen sich auf rund 2900 Franken. Zudem soll der Sektionschef Elektronikgeräte für das Bafu beschafft, diese aber privat verwendet haben.
Der IT-Projektleiter muss sich ebenfalls vor dem Bundesstrafgericht verantworten, weil er mittels gefälschter Bilanzen einen Hypothekarkredit für eine Luxus-Liegenschaft im Kanton Bern beantragt haben soll.
Für Aufträge bezahlt
Bei zwei weiteren Angeklagten handelt es sich um Geschäftsleiter und Gesellschafter von IT-Firmen, die dem Projektleiter mehrmals Zahlungen von total 100'000 Franken für die erhaltenen Aufträge überwiesen haben sollen. Die Angeklagten Nummer fünf und sechs sollen zum Schaden des Bundes bei der Beschaffung von Softwarelizenzen mitgeholfen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten ungetreue Amtsführung, Gehilfenschaft, Urkundenfälschung, Bestechen und sich bestechen lassen vor. Sie ermittelte seit 2010 wegen ungetreuer Amtsführung im Bafu. Im Zentrum der Untersuchung standen die Vergabe von zahlreichen Dienstleistungsverträgen im Bafu an externe IT-Firmen. Unter anderem wegen der Strafuntersuchung stoppte das Amt 2012 ein millionenschweres Informatikprojekt. Der Verlust soll 6,1 Millionen Franken betragen haben. Im Herbst 2015 wurde ein anderer Korruptionsfall in der Bundesverwaltung am Bundesstrafgericht aufgearbeitet: Der Prozess zum Insieme-Skandal endete mit einem teilweisen Schuldspruch für den Ex-Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).