Nach Bundesratsentscheid 27.06.2019, 16:44 Uhr

Auslandschweizer-Organisation kritisiert Stillstand bei E-Voting

Die Auslandschweizer-Organisation zeigt sich konsterniert über den Entscheid des Bundesrats, E-Voting auf Eis zu legen. Ihrer Meinung nach werden der Fünften Schweiz damit ihre demokratischen Rechte verweigert.
(Quelle: Pixabay)
Am Donnerstagmorgen teilte der Bundesrat mit, dass das E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal zugelassen wird. Er reagierte damit auf die skeptischen Reaktionen in der Vernehmlassung (Computerworld berichtete).
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) zeigt sich konsterniert über diesen Entscheid. Ihrer Meinung nach werden der fünften Schweiz damit ihre demokratischen Rechte verweigert. In einer Mitteilung ist von einer «faktischen Diskriminierung» die Rede. Benachteiligt würden aber nicht nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, sondern auch andere Bevölkerungsgruppen, etwa Menschen mit einer Sehbehinderung. Laut ASO ist die elektronische Stimmabgabe für die Betroffenen die einzige Möglichkeit, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Zwar misst auch sie der Systemsicherheit grosse Bedeutung bei. Sie befürchtet nun aber, «dass die betroffenen Akteure demobilisiert werden, was dem E-Voting ein endgültiges Ende setzen würde», wie es in der ASO-Mitteilung heisst.

Skeptische Parteien

Bei den Parteien ist die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durchgefallen. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich alle grossen Parteien zwar grundsätzlich für das E-Voting aus, keine einzige unterstützte aber die Vorlage des Bundesrats. «Wir haben gegenwärtig keine Mehrheit für eine Überführung in den ordentlichen Betrieb», erklärte Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Bundeshausmedien.
Vor diesem Hintergrund liess der Bundesrat schliesslich die geplante Gesetzesänderung fallen. Diese sollte das E-Voting neben der Stimmabgabe an der Urne und per Brief als dritten ordentlichen Stimmkanal zulassen. Die Vorlage hätte das Zulassungsverfahren für die Kantone vereinfacht und die wichtigsten Anforderungen geregelt. Der Entscheid über die Zulassung des E-Voting hätte allerdings weiterhin bei den Kantonen gelegen.

Enttäuschung auch bei den Kantonen

Die Mehrheit der Kantone hatte sich hingegen für die Überführung des E-Voting in den ordentlichen Betrieb ausgesprochen, erklärte Thurnherr weiter. Nach 15 Jahren Versuchsbetrieb wäre es Zeit gewesen, das E-Voting in den ordentlichen Betrieb zu überführen, sagte etwa auch die Freiburger Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel. Sie zeigte aber Verständnis für den Entscheid des Bundesrats. Das System sei noch nie so sicher gewesen wie heute, aber auch noch nie so umstritten.
Wenn die Politik oder die Stimmbevölkerung nichts anderes beschliesse, bleibe es damit beim Versuchsbetrieb, erklärte Thurnherr. Dieser läuft seit 2004. Insgesamt 15 Kantone hatten in den letzten Jahren einem Teil der Stimmbevölkerung – vor allem Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern – die elektronische Stimmabgabe ermöglicht.



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