23.08.2017, 10:15 Uhr

Konsumentenschützer wollen gegen Swisscom klagen

Die Stiftung für Konsumentenschutz will die Swisscom wegen ungerechtfertigten Roaming-Kosten verklagen. Der Telko verrechne seinen Kunden seit Jahren Gebühren, die gar nicht mehr anfallen würden, so der Vorwurf.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) will eine Strafanzeige gegen die Swisscom wegen Anrufen auf die Combox von Abo-Kunden im Ausland einreichen. Der Telekomkonzern habe über Jahre hinweg Roaminggebühren verrechnet, die gar nicht angefallen seien, teilte die Stiftung mit. Die Swisscom habe Abonnementskunden, die im Ausland Sprachnachrichten auf die Combox erhielten, übervorteilt. Für Handy-Kunden fallen hohe Kosten an, wenn sie sich im Ausland aufhalten und ihnen jemand auf die Voicemail-Box spricht, schreiben die Konsumentenschützer am Mittwoch in einem Communiqué. Sie bezahlen Roaming-Gebühren, wenn Anrufe ins Ausland geleitet werden und nachher wieder zurück auf den Voicemail-Server gelangen. Einerseits wird gemäss der SKS bei den Roaming-Gebühren für solche eingehende als auch für abgehende Anrufe jede angebrochene Minute aufgerundet.  Andererseits wende Swisscom seit einigen Jahren einen Trick an, um dabei mehr Geld zu verdienen. Der Telekomanbieter habe ein sogenanntes «Anti-Tromboning-System» eingeführt. Laut Mitteilung erkennt dieses, ob sich der Angerufene im Ausland befindet. Spricht nun jemand aus der Schweiz auf die Combox, leite das System den Anruft direkt auf das Schweizer Netz zu Swisscom um. Obwohl die Swisscom so Roaming-Gebühren spare, verrechne sie diese jedoch seit mehreren Jahren weiterhin ihren Kunden, kritisieren die Konsumentenschützer. Die Swisscom lege zwar nicht offen, seit wann das System in Kraft sei, sagte André Bähler vom Konsumentenschutz. Die Gebühren summierten sich aber schnell auf Millionen, schätzte er. Als Tatbestände seien Betrug und unlauterer Wettbewerb im Fokus. Die SKS werde deshalb noch diese Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern einreichen. Die SKS fordert die Rückerstattung der zu viel einkassierten Roaminggebühren.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Swisscom wies die Vorwürfe des SKS zurück. Die Swisscom habe vor einigen Jahren damit begonnen, sogenannte Anti-Tromboningsysteme schrittweise einzuführen, um Anrufe auf die Combox abzufangen, bevor der ausländische Roamingpartner die Umleitung auf die Combox abschliesse, erklärte Sprecherin Annina Merk auf Anfrage von Computerworld. Das System funktioniere aber nicht bei Prepaidkunden, nicht in alle Netze und nicht in allen Fällen. Teils würden ausländische Telekomkonzerne versuchen, solche Systeme zu verhindern, da ihnen damit Einnahmen entgehen würden. «Der Swisscom entstehen Kosten, auch wenn es gelingt, die Anrufe abzufangen», sagte Merk. Denn es entstünden Kosten, da das ausländische Netz benutzt werde. So klingle das Handy beim Kunden im Ausland trotzdem. «Wir sind aber am Thema Comboxroaming dran und prüfen zurzeit verschiedene Lösungen, damit es für die Kunden einfacher, klarer und vor allem günstiger wird», so Merk. Die Angelegenheit sei technisch jedoch sehr komplex. «Ziel ist eine Lösung noch für dieses Jahr.» Heute würden neun von zehn Comboxnachrichten im Ausland innerhalb der EU stattfinden. Und die Roaminggebühren für die EU seien bei der grossen Mehrheit der Abokunden bereits in Pauschaltarifen enthalten, so dass sie für das Abhören der Combox nicht mehr extra zahlen müssten. Wie viele Anrufe vom Anti-Tromboningsystem erkannt würden, wollte die Swisscom nicht bekannt geben. Die Konkurrenten Salt und Sunrise würden laut SKS kein Anti-Tromboningsystem verwenden. Im Gegensatz zur Swisscom würden bei diesen Anbietern somit tatsächlich immer ausländische Netze beansprucht, wenn sich der Angerufene im Ausland befinde und eine Nachricht auf seine Combox erhalte.



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