Pornografie
22.09.2023, 10:03 Uhr
Netzsperre zum Schutz der Jugend vor Pornos ist vom Tisch
Zum Schutz der Jugend vor pornografischen Inhalten im Netz ist eine Netzsperre für das Gesetz überlistende Betreiber vom Tisch. Wie der Ständerat setzt der Nationalrat auf eine Informationspflicht für Anbieter solcher Seiten.
Diese sollen die Erziehungsberechtigten auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam machen müssen. Mit dieser Bestimmung änderte der Ständerat im Mai bei der Beratung einer Motion von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) dessen Vorstoss ab.
Am Donnerstag schloss sich die grosse Kammer dieser Änderung an und hiess die Motion gut. Diese geht damit zur Umsetzung an den Bundesrat. Die vorberatende Kommission des Nationalrats setzte sich am Donnerstag nicht durch mit ihrem Antrag, die Motion abzulehnen. Das Fernmeldegesetz und die dazugehörige Verordnung enthielten nämlich schon Bestimmungen in Richtung Informationspflicht.
Verwiesen wurde etwa auf Artikel 46a des Fernmeldegesetzes, wo steht, der Bundesrat könne Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren, die sich aus der Nutzung der Fernmeldedienste ergeben, erlassen.
Insbesondere könne er die Anbieterinnen von Internetzugängen verpflichten, ihre Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu beraten.
Der Sprecher der Kommissionsmehrheit, Christian Wasserfallen (FDP/BE), sagte, die Gesetzesbestimmungen seien vorhanden. Die Motion Gugger thematisiere "offensichtlich ein Umsetzungsproblem". Auch der Bundesrat war der Ansicht, das Anliegen der Motion sei bereits erfüllt.
Gegen die von Gugger verlangte Netzsperre sprachen sich der Ständerat und nun also auch der Nationalrat aus, weil sie finden, solche Netzsperren könnten leicht umgangen werden.
Zugangssperren hätten laut Gugger gegen Anbieter verfügt werden sollen, die pornografische Inhalte verbreiten, ohne hinreichende technische Vorkehrungen zum Schutz von Personen unter 16 Jahren zu treffen.
Am Donnerstag schloss sich die grosse Kammer dieser Änderung an und hiess die Motion gut. Diese geht damit zur Umsetzung an den Bundesrat. Die vorberatende Kommission des Nationalrats setzte sich am Donnerstag nicht durch mit ihrem Antrag, die Motion abzulehnen. Das Fernmeldegesetz und die dazugehörige Verordnung enthielten nämlich schon Bestimmungen in Richtung Informationspflicht.
Verwiesen wurde etwa auf Artikel 46a des Fernmeldegesetzes, wo steht, der Bundesrat könne Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren, die sich aus der Nutzung der Fernmeldedienste ergeben, erlassen.
Insbesondere könne er die Anbieterinnen von Internetzugängen verpflichten, ihre Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu beraten.
Der Sprecher der Kommissionsmehrheit, Christian Wasserfallen (FDP/BE), sagte, die Gesetzesbestimmungen seien vorhanden. Die Motion Gugger thematisiere "offensichtlich ein Umsetzungsproblem". Auch der Bundesrat war der Ansicht, das Anliegen der Motion sei bereits erfüllt.
Gegen die von Gugger verlangte Netzsperre sprachen sich der Ständerat und nun also auch der Nationalrat aus, weil sie finden, solche Netzsperren könnten leicht umgangen werden.
Zugangssperren hätten laut Gugger gegen Anbieter verfügt werden sollen, die pornografische Inhalte verbreiten, ohne hinreichende technische Vorkehrungen zum Schutz von Personen unter 16 Jahren zu treffen.