E-Ausweise
23.11.2023, 11:22 Uhr
Über Neuauflage einer E-ID kann nun das Parlament entscheiden
Drei Jahre nach dem Nein des Stimmvolks zu einer privaten E-ID hat der Bundesrat die Vorlage für die Einführung einer staatlichen Lösung verabschiedet. Der elektronische Identitätsnachweis soll nach heutigen Plänen ab 2026 angeboten werden. Nun ist das Parlament am Zug.
Die neue E-ID-Vorlage sei keine Kopie der gescheiterten Vorlage, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien in Bern. "Sie wurde von A bis Z überarbeitet." Bei der Erarbeitung sei das "maximale Meinungsspektrum" berücksichtigt werden. Die Gegner der alten Vorlage seien aktiv in alle Überlegungen eingezogen worden. Insgesamt seien in der Vernehmlassung über hundert Stellungnahmen eingegangen - doppelt so viele wie beim alten Gesetz.
Mit dem neu gestalteten Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können, wie Baume-Schneider betonte. Die Vorlage berücksichtige Sicherheits- und Datenschutzbedenken. Und am wichtigsten: "Die Lösung ist rein staatlich."
"Private Firmen spielen keine Rolle mehr"
In einem ersten Anlauf war das E-ID-Gesetz im März 2021 an der Urne gescheitert. In allen Kantonen gab es ein Nein. Zur Debatte stand damals eine private Lösung. Sicherheitsbedenken beim Datenschutz gaben gemäss Umfragen nach der Abstimmung den Ausschlag für das Nein.
"Wir werden alles unternehmen, um die E-ID zu schützen", sagte Baume-Schneider. Die Bürgerinnen und Bürger hätten die Hoheit über ihre Daten, ausgestellt werde die E-ID ausschliesslich durch den Staat. "Private Firmen spielen bei der Herausgabe der E-ID keine Rolle mehr", untermauerte Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ).
Die Nutzung einer E-ID soll freiwillig und kostenlos sein. Sämtliche Dienstleistungen des Behörden, bei denen eine E-ID zum Einsatz kommen kann, würden weiterhin auch in einem analogen Prozess angeboten. Gleichzeitig sollen Bund, Kantone und Gemeinden die E-ID akzeptieren müssen, wenn sie eine elektronische Identifizierung vornehmen, zum Beispiel bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder eines Betreibungsregisterauszugs. Auch in der physischen Welt - beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol - soll die E-ID zum Einsatz kommen.
E-ID auch im Passbüro erhältlich
Wer eine E-ID möchte, muss nach den Plänen des Bundesrats nur eine App auf dem Smartphone herunterladen, ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen und ein Selfie hochladen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss danach die Authentizität der Angaben prüfen. Das solle nicht länger als einige Minuten dauern, sagte Schöll.
Die Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) gelangt rund ein halbes Jahr später ans Parlament als Anfang Dezember 2022 angekündigt. Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage in mehreren Punkten angepasst.
Der Bundesrat schlägt etwa vor, dass die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden kann. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Die E-ID soll zudem nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt werden.
Schwarze Liste für fehlbare Firmen
Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E-ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben. Die E-ID soll ausschliesslich auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt als im konkreten Fall notwendig. "Solche fehlbare Firmen kommen dann auf eine schwarze Liste", sagte Schöll.
Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet, wie der Bundesrat schreibt. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.