Digitalisierung
26.03.2025, 09:41 Uhr
Luzerner Regierungsrat plant weitere Digitalisierung der Verwaltung
Im Kanton Luzern soll künftig leichter auf digitalem Weg mit der Verwaltung verkehrt werden können. Der Regierungsrat hat ein E-Government-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Er nimmt damit Anliegen einer hängigen Volksinitiative auf.
Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, sieht das neue Gesetz drei Basisdienste vor: einen Online-Schalter als zentralen Zugang zu den elektronischen Dienstleistungen von Kanton und Gemeinden, ein Identitätsverwaltungssystem, mit dem sich die Benutzerinnen und Benutzer ausweisen können und einen elektronischen Briefkasten.
Durch diese digitalen Angebote solle der Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung erleichtert werden, teilte die Staatskanzlei mit.
Das geplante neue E-Government-Gesetz sieht vor, dass die digitalen Basisdienste der Verwaltung durch den Kanton betrieben werden. So werde die Effizienz gesteigert und die Kosten könnten gesenkt werden, hiess es.
Gemeinden und ausgelagerte Verwaltungseinheiten sollen die Möglichkeit erhalten, diese Dienste des Kantons zu nutzen. Die Gemeinden sollen aber verpflichtet werden, jene Behördengänge auf den Basisdiensten anzubieten, die von jeder Gemeinde angeboten würden. In der Mitteilung werden etwa die Wohnsitzbestätigung oder die Betreibungsregisterauskunft genannt.
Analog weiterhin möglich
Der Gesetzesentwurf stellt es Privatpersonen und Unternehmen frei, ob sie analog oder digital mit der Verwaltung verkehren wollen. Die Leistungen der Verwaltungsorgane würden weiterhin auch analog angeboten, hiess es.
Die Kosten für den Aufbau trägt gemäss Vernehmlassungsbotschaft der Kanton. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten werden auf jährlich 1,6 Millionen Franken beziffert. Diese sollen von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen werden.
Mit dem Onlineschalter my.lu.ch ist heute ein befristeter Pilotversuch im Einsatz. Dieser soll durch das neue Gesetz abgelöst werden.
Keine Verfassungsnorm
Mit dem Gesetz nimmt der Regierungsrat die Anliegen der Volksinitiative "Digitalisierung jetzt!" der Jungfreisinnigen auf. Diese will in der Verfassung verankern, dass Kanton und Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich auch digital erfüllen sollen.
Der Regierungsrat teile die Stossrichtung der Initiative, erklärte die Staatskanzlei. Er lehne aber die geforderte Verfassungsänderung ab. Der "Digital-First"-Ansatz solle nur im Gesetz festgeschrieben werden.
Die Jungpartei teilte mit, sie begrüsse das Bekenntnis der Regierung zur konsequenten Digitalisierung. In der Luzerner Verwaltung dominiere leider nach wie vor Papier. Es sei jetzt noch zu früh, um über das weitere Vorgehen bezüglich der Initiative zu diskutieren.