E-Government
31.10.2019, 14:29 Uhr
Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Datensicherheit
Drei zusätzliche Massnahmen hat der Bundesrat in Sachen Datensicherheit beschlossen.
Der Bundesrat sieht bei der Sicherheit von digitalen Verträgen, beim Zugang zu Sachdaten und bei Sicherheitsstandards für kritische Infrastrukturen der Informations- und Kommunikations-Technik (IKT) Handlungsbedarf. Er hat an seiner Sitzung vom Mittwoch zu den Empfehlungen einer Expertengruppe das weitere Vorgehen festgelegt und drei zusätzliche Massnahmen beschlossen.
So muss etwa das Bundesamt für Justiz zusammen mit dem Aussendepartement bis Ende 2021 prüfen, ob für digitale Verträge im Vertragsrecht inhaltliche Anpassungen nötig sind, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte.
Eine zweite Massnahme richtet sich an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Forscher, Unternehmen und die Zivilgesellschaft hätten ein Interesse an einem möglichst freien Zugang zu Sachdaten von privaten Unternehmen und Organisationen, schreibt das Bakom.
Das IGE soll daher mit Fachämtern die Situation in der Schweiz und im Ausland analysieren und Vorschläge dazu ausarbeiten, wie Schranken beseitigt werden können. Das IGE soll bis im März 2021 zu den von der Expertengruppe vorgeschlagenen Zwangslizenzen weitere Lösungsvorschläge machen.
Vorschläge erwartet der Bundesrat zudem vom neuen Kompetenzzentrum Cybersicherheit, dem Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung und von weiteren Fachämtern in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Sie sollen bis Ende 2022 aufzeigen, wie kritische IKT-Infrastrukturen vor Ausfällen und Cyberangriffen geschützt werden können.
Expertenbericht als Grundlage
Den Vorschlägen des Bundesrats liegt der Bericht der Expertengruppe «Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» zugrunde. Dieser wurde 2018 mit 51 Empfehlungen verabschiedet, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hatte diese analysiert. Dabei habe sich gezeigt, dass sich eine Mehrzahl der Empfehlungen im Rahmen der Strategie «Digitale Schweiz» mit den bereits laufenden Aktivitäten des Bundes decken würden.
Von einigen Massnahmen sieht der Bundesrat ab, weil er nicht zuständig ist - etwa im Bereich der obligatorischen Schule - oder weil es abweichende Beschlüsse des Bundesrats oder des Parlaments gibt, wie beim Widerrufsrecht für Online-Geschäfte.