30.06.2005, 08:53 Uhr

Jedem Versicherten seine Karte

In der Schweiz sollen medizinische Leistungen künftig über eine Speicherkarte mit Mikroprozessor abgerechnet werden.
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Die Tessiner Carta Sanitaria unterscheidet sich vom Ansatz des Bundes.
Der Bundesrat hat das Grobkonzept für die Einführung der Versichertenkarte im Gesundheitswesen verabschiedet. Zweck der so genannten Carte Santé soll die elektronische Erfassung administrativer Patientendaten wie Name, Sozialversicherungsnummer und Name des Versicherers sein. Damit liesse sich die Abrechnung von Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung rationalisieren, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. 2008 soll die Carte Santé eingeführt werden.
Dann erhalten alle Versicherten eine Speicherchipkarte im Kreditkartenformat. Technische Details müssen laut BAG-Mediensprecher Daniel Dauwalder erst noch bestimmt werden. Die Versichertendaten jedoch sollen sowohl auf der Karte gespeichert, als auch über eine Datenbank abrufbar sein. Versicherten steht zudem die Möglichkeit offen, gewisse individuelle medizinische Angaben in einer Datenbank zu speichern. Diese Daten können von einem berechtigten Leistungserbringer verwaltet werden. Dieser hat sich dabei im System zu identifizieren, während der Versicherte mit einem PIN-Code sein Einverständnis zum Zugriff gibt. Das geschehe auf freiwilliger Basis, erläutert Dauwalder, denn wäre die Angabe sensibler Informationen vom Bund verordnet, stiesse die Karte sicher auf Widerstand. Ebenfalls aus Gründen des Datenschutzes werden die Versicherer keinen Einblick haben in die medizinischen Angaben der Patienten.
Die Schweizer Gesundheitskarte orientiert sich mehrheitlich am deutschen Projekt, dessen Umsetzung ebenfalls am laufen ist. So soll sich etwa die Datensatzstruktur an die Datensatzdefinitionen der deutschen Version halten. Der wesentliche Unterschied besteht in der Rahmenarchitektur: Während in der Schweiz die Daten immer auf der Karte und auf Servern gespeichert sein werden, gibt es in Deutschland zu diesem Punkt noch keine Einigung.
Im Kanton Tessin läuft seit November 2004 ein Pilot mit einem ähnlichen System. Die Carta Sanitaria sei jedoch mit dem Vorhaben des BAG nicht kompatibel, so Dauwalder.
Michael Keller



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