«Datenschutz ist nicht sexy»

«Datenschutz ist nicht sexy»

Wie verhält sich das Schweizerische DSG zu ausländischen, vergleichbaren Gesetzen?

Vieles ist mit den ausländischen Regelungen vergleichbar. Eine Besonderheit unseres DSG ist allerdings, dass wir als einziges Land den Begriff des Persönlichkeitsprofils eingeführt haben.

Wer definiert dabei, was ein Persönlichkeits-profil ist, respektive was es beinhaltet?

In Artikel 3d heisst es, Persönlichkeitsprofile seien «eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt». Aber was sind wesentliche Aspekte der Persönlichkeit? Hier werden erst Gerichte entscheiden müssen, was wir darunter zu verstehen haben.
Was allerdings sicher ist: Die Wirtschaft wehrt sich dagegen und behauptet so gut als möglich, dass sie keine Persönlichkeitsprofile anlegt. Denn sobald man zugibt, dass man Persönlichkeitsprofile unterhält, käme der Artikel 7a zur Anwendung. Und der damit verbundene Mehraufwand wird von den Firmen gescheut.

Welche Branchen wären von dieser Neuerung besonders betroffen?

Zum Beispiel Adresshändler: Bei ihnen zeigen sich die Schwierigkeiten, die im Begriff Persönlichkeitsprofil stecken. Denn die Daten, die diese Firmen sammeln, sind an sich noch kein Persönlichkeitsprofil. Allerdings reichern viele Adresshändler die blanken Adressdaten mit weiteren Informationen an. Dabei werden beispielsweise anhand der Wohnanschrift Mutmassungen über die Gewohnheiten und über die Kaufkraft der Bewohner ermittelt. Dies geschieht natürlich wiederum anhand von frei zugänglichen Informationen wie Statistiken über das entsprechende Wohnquartier. Daher sagen diese Firmen nicht «Herr x gehört zur Gruppe y», sondern «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass Herr x zur Gruppe y gehört». Die Frage, die sich daraus ergibt lautet: Ist das schon ein Persönlichkeitsprofil?

Aber diese Firmen werben ja genau damit, dass sie für den Versand von Werbung sehr genau Bescheid wissen, wen man anschreiben soll.

Ja, richtig. Und hier habe ich auch schon Vertreter dieser Branche gewarnt, dass sie dies in Zukunft anders kommunizieren müssen. Denn eigentlich erstellen sie kein Persönlichkeitsprofil, erwecken aber oft den gegenteiligen Eindruck.

Das DSG bezeichnet Persönlichkeitsprofile ja als besonders heikel, weshalb die Betroffenen aktiv informiert und aufgeklärt werden sollen. Andererseits ist zu beobachten, dass viele Leute von ganz alleine, also freiwillig Persönlichkeitsprofile anlegen und diese der Welt im Internet frei zur Verfügung stellen. Müsste das DSG nicht auch die Betroffenen vor sich selbst schützen?

(lacht) Wir gehen in der Schweiz immer noch davon aus, dass eine Person eigenverantwortlich handelt. Nein - wir können niemanden vor sich selbst schützen. Man kann die Menschen nur immer wieder warnen und aufklären. Aber sie haben natürlich Recht. Es ist zum Teil haarsträubend, wie wenig sich die Menschen darüber im Klaren sind, welch umfangreiche Datenspuren sie im Web hinterlassen.



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