13.09.2013, 16:26 Uhr
Bundesrat will Open-Data-Strategie
In einem Bericht zu Open Data hat der Bundesrat das Informatiksteuerorgan des Bundes beauftragt, einen Entwurf zur Open-Data-Strategie zu erarbeiten. Er hat auch angedeutet, welche Daten nicht veröffentlicht werden dürfen.
In Beantwortung eines Postulats von FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen hat der Bundesrat die «wesentlichen strategischen, organisatorischen, rechtlichen und technischen Grundlagen» betreffend OGD dargestellt und «den aktuelle nStand in der Schweiz ausgeführt». So kommt er zum Schluss, dass das Potential von Open Data in der Schweiz heute aufgrund «zahlreicher Barrieren» noch nicht vollständig genutzt werden kann. Das Fehlen eines nationalen Portals für Behördendaten, die ungenügende Standardisierung bei der Datenaufbereitung, uneinheitliche Nutzungsbestimmungen und geltende Finanzierungsmodelle würden die Nutzung von OGD hemmen. Der eine oder andere Leser könnte hier ins Stocken geraten, denn schliesslich ist bereits bekannt, dass der Bund am Montag sein Open-Data-Portal vorstellen wird. Aufklärungshilfe leistet Stephan Röthlisberger, Leiter Geschäftsstelle E-Government. Er sagt, dass die Einführung dieses Portals während der Beantwortung des Postulats beschlossen wurde. Mit dem am Montag startenden Piloten wolle man unter anderem testen, was mit Open Data möglich ist. Die Erfolge und Probleme mit dem Portal werden dann in die Open-Data-Strategie des Bundes einfliessen, für welche das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) bis Mitte 2014 einen Entwurf erarbeiten muss. Eine theoretische und eine praktische Herangehensweise an das Projekt Open Data also. Es ist also auch möglich, dass das Portal nach Ende des Piloten nicht mehr gebraucht wird. Wahrscheinlich sei das aber nicht, sagen mit dem Projekt vertraute Personen. Klar ist für den Bundesrat bereits heute, dass im Sinne von OGD nur Daten veröffentlicht werden dürfen, die «im Besitz der Verwaltung sind und deren Verwendung nicht einschneidend eingeschränkt ist, insbesondere aus datenschutz-, urheberrechts- und informationsschutzrechtlichen Gründen.» Dazu hat André Golliez, Präsident des Vereins Opendata, vor kurzem in einem Computerworld-Interview angemerkt, dass es für den Erfolg von Open Data essentiell sei, dass so viele Daten wie möglich öffentlich gemacht werden. Hier dürfte es also noch einige Diskussionen geben.