Netzneutralität
23.10.2014, 15:20 Uhr
Bericht zeigt, wie verhärtet die Fronten in der Schweiz sind
Im Bericht der Arbeitsgruppe Netzneutralität prallen unterschiedliche Interessen und Ideologien aufeinander.
Die Frage, ob Provider den Internetverkehr steuern dürfen oder ob alle Daten gleich behandelt werden müssen, beschäftigt Politiker und Experten im In- und Ausland. Der am Donnerstag verffentlichte Bericht der Arbeitsgruppe Netzneutralitt des Bundes liefert keine Antworten, aber eine Auslegeordnung.
Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten beim Transport durch das Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Absender, Empfänger, Dienst, Anwendung oder Inhalt. Technisch ist es heute aber möglich, Daten im Internet in unterschiedlicher Qualität zu transportieren: Daten werden von den Anbietern beispielsweise blockiert, verlangsamt oder nach Produkten differenziert.
Letzteres betrieb beispielsweise die deutsche Telekom während einer gewissen Zeit, indem die Volumengrenzen nicht für das eigene Internetfernsehen und für die Internettelefonate galt. Beispiele gibt es gemäss dem Bericht auch aus der Schweiz: So ist etwa bei gewissen Handyabonnementen die Nutzung von Skype ausgeschlossen, damit Gespräche per Mobilfunk und nicht per Internet geführt werden.
Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten beim Transport durch das Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Absender, Empfänger, Dienst, Anwendung oder Inhalt. Technisch ist es heute aber möglich, Daten im Internet in unterschiedlicher Qualität zu transportieren: Daten werden von den Anbietern beispielsweise blockiert, verlangsamt oder nach Produkten differenziert.
Letzteres betrieb beispielsweise die deutsche Telekom während einer gewissen Zeit, indem die Volumengrenzen nicht für das eigene Internetfernsehen und für die Internettelefonate galt. Beispiele gibt es gemäss dem Bericht auch aus der Schweiz: So ist etwa bei gewissen Handyabonnementen die Nutzung von Skype ausgeschlossen, damit Gespräche per Mobilfunk und nicht per Internet geführt werden.
Nationalrat macht Druck
Das wirft die Grundsatzfrage der Netzneutralität auf. In den USA wird die Diskussion seit über zehn Jahren geführt und ist noch nicht zu Ende. Die EU kennt seit 2009 Vorschriften zum Schutz der Netzneutralität. In der Schweiz hat sich der Bundesrat im Rahmen von zwei Evaluationen zum Fernmeldemarkt mit der Frage befasst und ist zum Schluss gekommen, dass das Thema einer eingehenden Prüfung bedarf.
In der Sommersession hat der Nationalrat Druck aufgesetzt: Mit grosser Mehrheit hat er eine Motion von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) angenommen, welche verlangt, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Die Kommission des Ständerats will den Vorstoss sistieren und den angekündigten Bericht des Bundesrats zum Fernmeldemarkt abwarten.
Eine Grundlage dafür könnte der Bericht der Arbeitsgruppe Netzneutralität sein, der unter der Leitung des Bundesamts für Kommunikation im Lauf des vergangenen Jahres entstanden ist. Dieser enthält keinerlei Handlungsanweisungen, zeigt aber die unterschiedlichen Interessen auf, die mit der Netzneutralität verknüpft sind.
In der Sommersession hat der Nationalrat Druck aufgesetzt: Mit grosser Mehrheit hat er eine Motion von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) angenommen, welche verlangt, die Netzneutralität im Gesetz zu verankern. Die Kommission des Ständerats will den Vorstoss sistieren und den angekündigten Bericht des Bundesrats zum Fernmeldemarkt abwarten.
Eine Grundlage dafür könnte der Bericht der Arbeitsgruppe Netzneutralität sein, der unter der Leitung des Bundesamts für Kommunikation im Lauf des vergangenen Jahres entstanden ist. Dieser enthält keinerlei Handlungsanweisungen, zeigt aber die unterschiedlichen Interessen auf, die mit der Netzneutralität verknüpft sind.
Unterschiedliche Bewertungen
Die Nutzerinnen und Nutzer, vertreten etwa durch die Internet Society Schweiz und die Digitale Gesellschaft, fordern eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Sie befürchten, dass die Wahlfreiheit eingeschränkt werden könnte. Es bestehe die Gefahr, dass nicht mehr die Konsumentinnen und Konsumenten entschieden, welche Inhalte und Anwendungen sie nutzen möchten, sondern die Zugangsanbieter.
Sie wehren sich dagegen, die Erfolgsgeschichte des offenen Internets zu beenden, damit Anbieter ihre Geschäftsmodelle umsetzen können. Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sei eine wichtige Grundlage für kulturelle Vielfalt, wirtschaftliche Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz, schreibt die Digitale Gesellschaft in einer Stellungnahme.
Grosse Internetprovider wie Swisscom, UPC Cablecom oder Sunrise haben dazu naturgemäss eine andere Haltung. Gemäss dem Arbeitsgruppenbericht sind die Gegner einer Regulierung der Auffassung, dass Regeln für die Netzneutralität die Produktevielfalt und damit sowohl die Auswahl für Konsumenten wie auch die Wettbewerbsfähigkeit beschränken würden.
Die Möglichkeit, alleine oder zusammen mit anderen Unternehmen neue Produkte und Produktbündel anbieten zu können, sei Teil der ökonomischen Innovation. Zudem wünschten Kunden innovative Produkte und Dienste, ausserdem könnten sie bei Bedarf den Netzwerkbetreiber wechseln.
Vorstellen können sich die Regulierungsgegner allenfalls gewisse Transparenzvorschriften, damit die Kunden über die nötigen Informationen für einen solchen Schritt verfügen. Heute gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, die das Internet betreffen, aber keine spezifischen Regeln für die Netzneutralität.
Sie wehren sich dagegen, die Erfolgsgeschichte des offenen Internets zu beenden, damit Anbieter ihre Geschäftsmodelle umsetzen können. Die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sei eine wichtige Grundlage für kulturelle Vielfalt, wirtschaftliche Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz, schreibt die Digitale Gesellschaft in einer Stellungnahme.
Grosse Internetprovider wie Swisscom, UPC Cablecom oder Sunrise haben dazu naturgemäss eine andere Haltung. Gemäss dem Arbeitsgruppenbericht sind die Gegner einer Regulierung der Auffassung, dass Regeln für die Netzneutralität die Produktevielfalt und damit sowohl die Auswahl für Konsumenten wie auch die Wettbewerbsfähigkeit beschränken würden.
Die Möglichkeit, alleine oder zusammen mit anderen Unternehmen neue Produkte und Produktbündel anbieten zu können, sei Teil der ökonomischen Innovation. Zudem wünschten Kunden innovative Produkte und Dienste, ausserdem könnten sie bei Bedarf den Netzwerkbetreiber wechseln.
Vorstellen können sich die Regulierungsgegner allenfalls gewisse Transparenzvorschriften, damit die Kunden über die nötigen Informationen für einen solchen Schritt verfügen. Heute gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen, die das Internet betreffen, aber keine spezifischen Regeln für die Netzneutralität.