Revision des Fernmeldegesetzes
07.03.2019, 09:27 Uhr
Räte einigen sich in Sachen Netzneutralität
Nach der zweiten Beratungsrunde zum revidierten Fernmeldegesetz verbleiben zwischen National- und Ständerat fünf Differenzen. In der wichtigen Frage der Netzneutralität haben sich die Räte dagegen einigen können. Die Vorlage befindet sich somit auf der Zielgeraden.
Unter der Kuppel des Bundeshauses herrscht nun in Sachen Netzneutralität Einigkeit
(Quelle: Jens Stark/NMGZ)
National- und Ständerat haben bei der Netzneutralität einen gemeinsamen Nenner gefunden. Künftig soll der Grundsatz lauten: Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Spezialdienste sind demnach von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).
Der Bundesrat hatte lediglich Transparenz schaffen wollen: Internetanbieter sollten darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Dem Parlament ging das aber zu wenig weit. Es ist sich einig darin, eine Pflicht zur Netzneutralität im Gesetz zu verankern.
Auch bei der Finanzierung von Anschlüssen haben die Räte einen Konsens gefunden. Der Ständerat hatte zunächst vorgeschlagen, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Nach dem Willen des Nationalrats sollen sie es auch dann tun müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen. Diese Version hat die kleine Kammer nun stillschweigend akzeptiert.
Streit um Umgang mit Kinderpornografie
Umstritten bleibt eine Regelung zur Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Der Ständerat hielt mit 32 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung daran fest, dass Fernmeldedienstanbieter verbotene Pornografie nicht nur sperren, sondern Verdachtsfälle auch dem Bundesamt für Polizei fedpol melden müssen. Der Nationalrat lehnte eine solche Meldepflicht bisher ab.
Ebenfalls noch keine Einigkeit herrscht bei der Frage, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Der Ständerat will nach einem neuen Vorschlag nur «ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätige Schutz- und Rettungsdienste» von den Gebühren befreien. Der Nationalrat will auch private Organisationen befreien.
Weitere drei Differenzen betreffen technische Details. Der Nationalrat wird sich in der nächsten Woche ein drittes Mal mit der Vorlage befassen.