NSA-Klage
17.10.2014, 10:46 Uhr
Darum will die Bundesanwaltschaft nicht ermitteln
Die Begründung der Bundesanwaltschaft zur Ablehnung der Klage gegen die NSA liegt der Computerworld vor
Es wird überwacht, jederzeit, rund um die Uhr. Seit Monaten enthüllt Edward Snwoden Praktiken der NSA und dem britischen Geheimdienst. Dass auch Schweizer Bürger überwacht werden, und zwar tagtäglich, ist eine Realität. Auf Grund dessen hat die Digitale Gesellschaft Schweiz, eine Gruppierung die unter anderem die Grundrechte in der Schweiz, wie Schutz der Privatsphäre sowie Meinungs- und Informationsfreiheit, verteidigen, eine Klage bei der Bundesanwaltschaft gegen Unbekannt eingereicht. Für die Klage wurde Art. 272 ff. StGB herangezogen, der Geheimdienstaktivitäten in der Schweiz unter Strafe stellt. Wie gestern bekannt wurde, hat der zuständige Bundesanwalt die Klage mit einer Nichtannahmeverfgung abgewiesen. Die Verfügung wurde der Klägerschaft nicht zugestellt, Computerworld konnte diese jedoch anfordern (Download der Verfügung als PDF). Wer jetzt eine grosse Abhandlung erwartet hätte sieht sich enttäuscht. Als Begründung zur Ablehnung der Klage schreibt der Bundesanwalt einzig, dass «aus der Anzeige nicht hervorgeht, ob und allenfalls von wem, wann und an welchem Ort, im In- oder Ausland, sich eine allfällige strafbare Handlung ereignet haben könnte» und somit kein konkreter und hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Die Argumentation mutet für den neutralen Beobachter seltsam an. Anscheinend waren die dokumentierten Hinweise von Edwartd Snowden sowie Berichterstattung in den Medien die in der Anklageschrift aufgeführt wurden, zu wenig handfest. Die Bundesanwaltschaft scheint es in Kauf zu nehmen, dass Geheimdienstorganisationen flächendeckend Informationen von Bürgern und auch Schweizer Unternehmen sammeln können. Die Frage stellt sich natürlich, wann denn der Artikel Art. 272 StGB bei elektronischer Massenüberwachung überhaupt zur Anwendung kommen könnte. Darauf weiss Martin Steiger, Rechtsanwalt, Verfasser der Klageschrift und Mitglied der Gruppe Digitale Gesellschaft, auch keine schlüssige Antwort. Am ehesten wenn ein Industriekonzern klagt, meinte er gegenüber Computerworld. Aber die sehen aus Reputationsgründen oft von einer Klage ab. Ablehnung der Klage wenig überraschend Für Steiger kam die Ablehnung der Klage daher nicht vollkommen überraschend. «Uns war von Beginn weg bewusst, dass sich hier wohl niemand die Finger verbrennen will, auch weil eine starke politische Komponente im Spiel ist» sagt er gegenüber der Computerworld. Trotzdem ist er der Meinung, dass sich die Bundesanwaltschaft gar billig aus der Affäre ziehen will. «Sie haben ja nicht einmal Abklärungen getätigt oder mit Ermittlungen begonnen». Das hätte er auf Grund der Faktenlage schon erwartet. Immerhin sei die Bundesanwaltschaft ja für nur wenige Delikte zuständig, dies sei eines davon. Und da erwarte er schon ein wenig mehr Effort. Auch sieht er das Problem, dass die Bundesanwaltschaft in dieser Sache gar nicht neutral agieren kann. «Eigentlich müsste in dieser Angelegenheit ein ausserordentlicher Bundesanwalt eingesetzt werden», meint Steiger. Auf das weitere Vorgehen angesprochen meint Steiger, dass die Sachlage nochmals analysiert und das weitere Vorgehen diskutiert wird. «Da wir ja jetzt wissen, was der Grund für die Ablehnung der Klage war, werden wir wohl konkreter formulieren müssen.» Auf jeden Fall will sich die Digitale Gesellschaft nicht entmutigen lassen. Die Überwachung ist Tatsache und dass sich Menschen beim Schreiben einer Mail Gedanken machen, ob diese oder jene Textpassage irgendwann gegen Sie verwendet werden kann, sollte die Bundesanwaltschaft nicht kalt lassen.