22.01.2015, 11:10 Uhr
Auch Zürich erlaubt Auslandschweizern, elektronisch zu wählen
Der Kanton Zürich erlaubt Auslandschweizern, ab den nächsten eidgenössischen Wahlen elektronisch abzustimmen. Bis es soweit kommen konnte, musste E-Voting in Zürich einige Hürden überspringen.
Rund 22'000 Schweizer leben im Ausland, die im Kanton Zürich stimmberechtigt sind. Sie dürfen bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2015 elektronisch wählen. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Verfahren festgelegt, nachdem der Bundesrat die erforderliche Grundbewilligung per Januar 2014 erteilt hatte. Beim eingesetzten E-Voting-System handelt es sich um ein System der sogenannten zweiten Generation, das in Zusammenarbeit mit dem Consortium Vote électronique entwickelt wurde, heisst es im Regierungsratsbeschluss. Dieses System soll die individuell verifizierbare Stimmabgabe ermöglichen, das heisst die Stimmberechtigten können überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist. Auslandschweizer konnten bisher bereits in zwölf Kantonen elektronisch abstimmen. Das Angebot ist dabei unterschiedlich beliebt. In Genf und Neuenburg dürfen auch Inlandschweizer mittels E-Voting an der direkten Demokratie partizipieren.
Test, Abbruch, Neustart
Zürich testete bereits von 2008 bis 2011 ein E-Voting-System, beschloss aber, es nach der Testphase aufgrund der Kosten und geringem Interesse einzustellen. Im Sommer 2013 startete man einen neuen Anlauf, dieses Mal trat man einem Konsortium bei, dem bereits sieben andere Kantone angehörten. Das erste Ziel war, 2015 Auslandschweizer elektronisch abstimmen lassen zu können. Das wurde hiermit erreicht. Die Zürcher Kantonsräte Claudio Zanetti (SVP) und Esther Guyer (Grüne) haben in der Zwischenzeit eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit der E-Voting verboten werden soll. Die Erfolgschancen sind aber sehr gering und dürften bei reger Nutzung des Systems auf Null sinken.