08.01.2016, 09:52 Uhr
Fast 5 Millionen Franken fürs elektronisches Patientendossier in Zürich
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragt 4,75 Millionen Franken, um die Einführung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben. Das Geld soll in Aufbau und Betrieb der Infrastruktur fliessen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die Einführung des elektronischen Patiendossiers (EPD) vorantreiben. Er beantragt beim Kantonsrat deshalb eine Finanzspritze. Dem Lotteriefonds sollen 4,75 Millionen Franken zur Anschubfinanzierung entnommen werden, heisst es in einer Mitteilung. Da der Kanton die nötige Infrastruktur nicht aufbauen und betreiben will, wurde ein Trägerverein gegründet, dem das Geld zu Gute kommen soll. Zu diesem gehören nebst dem Kanton der Verband Zürcher Krankenhäuser, die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Curaviva Kanton Zürich, der Spitex-Verband Kanton Zürich und der Apothekerverband des Kantons Zürich. Der Trägerverein wird die EPD-Gemeinschaft zusammen Swisscom Health AG aufbauen und selbsttragend betreiben. Von den 4,75 Millionen Franken sollen über die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzhilfen rund 1,9 Millionen Franken an den Kanton zurückfliessen, so dass der Lotteriefonds netto mit rund 2,85 Millionen Franken belastet wird.
Nachhaltige Finanzierung erhofft
Die Investition in die EPD-Infrastruktur soll den Leistungserbringern auch einen Nutzen für die kostengünstige elektronische Abwicklung von administrativen Prozessen wie dem Versand von Überweisungs- oder Laborberichten bringen, schreibt der Kanton. Über solche Mehrwertleistungen soll der spätere Betrieb der Plattform nachhaltig finanziert werden, so dass die öffentliche Hand nur für die zwingend notwendige Anschubfinanzierung in der Aufbau- und Einführungsphase in Anspruch genommen wird. Ausserdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, über die technische Plattform den daran interessieren Einwohnerinnen und Einwohnern neben dem EPD weitere gesundheitsbezogene Dienstleistungen anzubieten. Die Bundesversammlung hat am 19. Juni 2015 das Bundesgesetz ber das elektronische Patientendossier verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich 2017 in Kraft treten. Es regelt die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in der Schweiz. Ziel ist es, den Austausch von Informationen zwischen Leistungserbringern des Gesundheitswesens (Ärzte, Spitäler, Heime, Spitex-Organisationen, Apotheken usw.) entlang des Behandlungspfads zu erleichtern. Dies soll die Behandlungsqualität insbesondere bei chronischen Krankheiten steigern. Im Weiteren sollen unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und die Medikationssicherheit verbessert werden. Insbesondere aber erhalten die Bürger erstmals einen umfassenden Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten.
Patienten entscheiden
Über das elektronische Patientendossier sollen die behandlungsrelevanten medizinischen Daten eines Patienten ? z.B. Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten oder Pflegedokumentationen ? umfassend und unabhängig von Ort und Zeit zur Verfügung stehen. Die Daten werden nicht zentral zusammengezogen und gespeichert, sondern bleiben bei den jeweiligen Leistungserbringern und werden von diesen bei Bedarf nach vorgegebenen Standards und Prozessen online zur Verfügung gestellt. Die Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, ob sie ein EPD eröffnen wollen oder nicht. Sie können auch selbst festlegen, wer Zugriff auf welche Daten haben soll. Auch für die Ärztinnen und Ärzte ist eine Beteiligung am Datenaustausch freiwillig. Einzig die Spitäler und Pflegeheime müssen nach Ablauf einer drei- bzw. fünfjährigen Übergangsfrist den elektronischen Datenaustausch sicherstellen können und müssen sich zu diesem Zweck einer sogenannten EPD-Gemeinschaft anschliessen.