DSGVO tritt in Kraft
25.05.2018, 12:00 Uhr
Ab sofort gelten die neuen Datenschutz-Regeln der EU
Nach zweijähriger Übergangszeit ist es dann plötzlich so weit: Heute, am 25. Mai 2018, tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft (DSGVO). Was kommt jetzt auf uns zu?
(Quelle: lassedesignen / shutterstock.com)
Aufregung, Nervosität, Ungewissheit – die neuen EU-Datenschutzregeln haben viele Reaktionen hervorgerufen. Nach zweijähriger Übergangszeit gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom heutigen Freitag an in allen 28 EU-Staaten. Aber was kommt auf die Verbraucher zu? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Warum kommen die neuen Regeln jetzt?
Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. «Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten», heisst es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 – und ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bislang jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor mehr als zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Vom heutigen Freitag an muss sich jedes EU-Land daran halten. Die Gültigkeit für Schweizer Firmen und die damit einhergehenden Folgen können Sie hier nachlesen. Unter diesem Link haben wir Ihnen zudem zusammengefasst, wo das neue Datenschutzgesetz der Schweiz momentan steht.
Ein Argument für die neue Verordnung hat Facebook zuletzt selbst geliefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg zeigte Reue und kündigte an, die EU-Regeln künftig weltweit anwenden zu wollen. Selbst im Europaparlament kam er zum Gespräch mit den Fraktionschefs vorbei. Das Treffen am Dienstag verkam nach Ansicht von Kritikern allerdings zur Farce: Wegen des eigenwilligen Formats redeten hauptsächlich die Europapolitiker. In Bedrängnis kam Zuckerberg nicht.
Was regelt die neue Verordnung?
Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine geregelt werden. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse.
Wie die Daten gespeichert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme - ist egal. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die ausserhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US-Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen.
Was ändert sich für Verbraucher?
Dass Versprechen ist: EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Zum Beispiel wird ihnen künftig ein «Recht auf Vergessenwerden» zugestanden. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes: Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.
Ausserdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstösse – etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe - informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstösse zudem bei nationalen Behörden melden.
Und wie soll das durchgesetzt werden?
Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Ab sofort drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nach dem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmass sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstosses, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden. Über mögliche Verstösse können sich die Verbraucher künftig bei den nationalen Datenschutzbehörden oder dem neuen EU-Datenschutzausschuss beschweren.