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04.02.2020, 11:20 Uhr
Bund veröffentlicht neuen Leitfaden zum Einsatz von Open-Source-Software
Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes hat einen neuen Leitfaden zum Einsatz von Open-Source-Software in der Bundesverwaltung veröffentlicht.
Open-Source-Software wird zunehmend wichtiger. Der Open Source Studie 2018 zufolge setzt eine Mehrheit der Unternehmen und Behörden solche bereits in vielen verschiedenen Bereiche ein. Auch beim Bund erhöhte sich die Verbreitung quelloffener Software gemäss dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) seit der Publikation der IKT-Teilstrategie Open Source im Jahr 2005 konstant.
Anfang 2019 hat das ISB diese mit dem «Strategischen Leitfaden – Open Source Software in der Bundesverwaltung» abgelöst. Teil davon sind konkrete Handlungsempfehlungen, die im Rahmen eines ergänzenden Praxisleitfadens abgegeben werden. Diesen veröffentlichte das ISB nun vergangene Woche. Das 21-seitige Dokument mit dem Titel «Open Source Software in der Bundesverwaltung – IKT-Empfehlung zur Bundesinformatik» wurde bereits am 19. Dezember letzten Jahres innerhalb des Bundes freigegeben.
Der Verein CH Open, der sich für die Förderung von Open-Source-Software einsetzt, begrüsst diese Publikation, wie er in einer Mitteilung schreibt. Sie schaffe «solide Grundlagen für den Einsatz und die Weiterentwicklung von Open-Source-Software in der Bundesverwaltung».
Vor- und Nachteile von Open-Source-Software
Laut CH Open beschreibt der neue Praxisleitfaden «ausführlich das Potenzial und die Herausforderungen von Open-Source-Software». Es werde etwa erwähnt, dass quelloffene Software die Interoperabilität von Systemen fördert und dank der Transparenz des Quellcodes die Qualität der Software überprüft werden kann. Dies führt dem Verein zufolge letztlich zu mehr Sicherheit und Vertrauen. Das ISB weist im Leitfaden allerdings auch darauf hin, dass aufgrund von Abhängigkeiten von proprietärer Software die Wechselkosten relativ hoch sein können und dass Open-Source-Alternativen wegen dem fehlenden Marketing oftmals nicht so bekannt sind wie proprietäre Produkte.
In einem weiteren Abschnitt erläutere das ISB verschiedene Konstellationen von Nutzung und Entwicklung von Open-Source-Software sowie deren Auswirkungen bezüglich Freigabe und Lizenzierung der Software. So kann diese einerseits unverändert eingesetzt werden, was keinerlei Verpflichtungen verursacht. Andererseits können auch bestehende Open-Source-Komponenten weiterentwickelt und verbreitet werden, schreibt CH Open. Dabei müsse jedoch unterschieden werden, ob die Software ausschliesslich intern verwendet oder auch an Externe weitergegeben wird.
Heutige Freigabe-Praxis korrekt
Ausserdem, so der Verein weiter, enthält der Praxisleitfaden Beschreibungen der Geschäftsmodelle mit Open-Source-Software, Analysemöglichkeiten von Open-Source-Lösungen, Support-Modelle sowie konkrete Fragen und Antworten aus der Praxis. Die Freigabe von Open-Source-Software durch Bundesstellen werde im neuen «Bundesgesetz über die Digitale Verwaltung» geklärt. Dieses soll in Kürze in die Vernehmlassung gelangen. Bis dieses Gesetz in Kraft tritt, dürfen die Bundesstellen selbständig entscheiden, ob sie ihre eigenen Weiterentwicklungen als Open-Source-Software freigeben oder nicht. So zeigt sich der Verein auch erfreut darüber, dass gemäss Praxisleitfaden die Bundesstellen bis auf Weiteres eigenständig über die Freigabe von Open Source Software entscheiden können. «Damit ist die heutige Praxis formell als korrekt bestätigt», schreibt der Verein CH Open abschliessend