05.01.2016, 10:23 Uhr
.swiss auch für Produktnamen verfügbar
Nächste Woche hebt das Bakom die bisherigen Restriktionen bei der .swiss-Registration auf. Danach dürfen auch Gesuche für Fantasie-, Produktnamen oder Slogans gestellt werden. Private bleiben davon ausgenommen.
Am 11. Januar 2016 öffnet sich die Internetdomain .swiss und ist nicht mehr auf Firmennamen und eingetragene Marken beschränkt. Neu können auch Gesuche für Produktnamen, Slogans, geografische Bezeichnungen oder Fantasienamen gestellt werden. Ebenfalls können generische Adressen, die eine ganze Branche betreffen, beantragt werden. Die Gesuchstellenden müssen weiterhin einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz sowie einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse aufweisen. Die in der ersten Phase noch ausgeschlossenen Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister können nun ebenfalls einen .swiss-Domainnamen beantragen. Die Öffnung gilt jedoch nicht für Privatpersonen. Erfüllen die neuen Gesuche die Grundvoraussetzungen, werden sie einmal pro Woche für 20 Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht, damit allfällige Kommentare angebracht oder Konkurrenzgesuche eingereicht werden können. Nicht in Frage gestellte Domainnamen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Während der ersten Registrierungsphase, die am 9. November 2015 zu Ende gegangen ist, wurden 9738 .swiss-Domainnamen beantragt. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist wurden rund 7000 Adressen zugeteilt.