Mobilfunk 15.03.2021, 17:01 Uhr

Kriens hebt Moratorium für adaptive 5G-Antennen auf

In Kriens im Kanton Luzern werden neun pendente Gesuche für die Erstellung von adaptiven 5G-Antennen weiterbearbeitet. Der Stadtrat hat beschlossen, den vor einem Jahr erlassenen Bearbeitungsstopp aufzuheben.
Blick auf Kirens: Die Luzerner Stadt bearbeitet neun Baugesuche für adaptive 5G-Antennen weiter
(Quelle: Chrisaliv/Wikimedia)
Vor einem Jahr hatte der Krienser Stadtrat beschlossen, die Baugesuche für so genannte adaptive Antennen von Mobilfunkanbietern für den 5G-Standard nicht weiter zu bearbeiten. Er argumentierte damals, dass aufgrund der fehlenden Vollzugshilfen und Messempfehlungen des Bundes ein Vollzug vorläufig nicht möglich sei. 
Nun liegt ein Leiturteil des Kantonsgerichts vor, wie der Krienser Stadtrat am Montag mitteilte. Zwar lägen die auf Bundesebene in Aussicht gestellten, einheitlichen Prüfvorgaben noch immer nicht vor. Das Kantonsgericht befand aber, dass alleine das Fehlen einer Vollzugshilfe kein ausreichender Grund sei, ein Baugesuch nicht zu bearbeiten. 
Aus diesem Grund beschloss der Krienser Stadtrat, die neun in Kriens pendenten Baugesuche für adaptive Mobilfunk-Antennen weiter zu bearbeiten. Er wolle damit vermeiden, dass Kriens selber aufgrund des erlassenen Bearbeitungsstopps in einen aufwändigen Rechtsstreit mit geringen Erfolgsaussichten verwickelt werde, heisst es in einer Medienmitteilung. 
Mit dem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts sei klar, dass weder auf kantonaler noch kommunaler Ebene eine Rechtsgrundlage bestehe, die Bearbeitung von Baugesuchen für 5G-Anlagen weiter zu sistieren. Sofern ein Baugesuch formal die geltenden rechtlichen Bedingungen und gesetzlichen Auflagen erfülle, seien Gemeinden verpflichtet, dieses im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens zu behandeln und darüber zu entscheiden.



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