Seco-Prozess
05.08.2021, 06:55 Uhr
Staatsanwalt fordert vier Jahre Freiheitsstrafe
Im Prozess gegen einen ehemaligen Seco-Mitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft für Hauptangeklagten eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Auch den meisten Mitangeklagten drohen Gefängnis. Wann das Urteil gefällt wird, ist noch nicht bekannt.
Vier Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 50 Franken: So lautet der Antrag der Bundesanwaltschaft im Prozess gegen den ehemaligen Seco-Mitarbeiter. Der Staatsanwalt bezeichnete am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona die kriminelle Energie des ehemaligen Seco-Ressortleiters als «hoch».
Das Verschulden des ehemaligen Bundesbeamten wiege insgesamt schwer, resümierte der Staatsanwalt. Er habe das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) «in einem beträchtlichen Umfang» geschädigt.
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt, der Angeklagte sei der ungetreuen Amtsführung, der Urkundenfälschung im Amt, des Sich-bestechen-Lassens, der Urkundenfälschung sowie der qualifizierten Geldwäscherei schuldig zu sprechen.
«Vertrauen ohne Not missbraucht»
Der Hauptangeklagte habe während mehr als zehn Jahren immer wieder delinquiert, argumentierte der Staatsanwalt in seinem knapp dreistündigen Plädoyer. Er habe den Wettbewerb ausgehebelt und Güter und Dienstleistungen zu überteuerten Preisen eingekauft. Dadurch habe er das Seco in "beträchtlichem Umfang" geschädigt.
Der Staatsanwalt beschrieb den ehemaligen Bundesbeamten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona als «gierig». Er habe das ihm vom Seco entgegengebrachte Vertrauen ohne Not missbraucht. Ziel seiner Handlungen sei die Erhöhung des Lebensstandards gewesen. Der Angeklagte habe «gezielt und vorsätzlich» gehandelt und die Verantwortung für bestellte Lieferungen auf seinen Vorgesetzten abgeschoben.
Dem heute 68-Jährigen seien die geltenden Beschaffungsgrundsätze bekannt gewesen, betonte der Staatsanwalt. «Es oblag dem Angeklagten, die Einhaltung des Beschaffungsrechts sicherzustellen.»