eHealth Schweiz 09.07.2020, 15:15 Uhr

Was ist das E-Patientendossier und wann kommt es?

Was kann ein EPD und wie komme ich dazu? Muss ich eines haben? Und wann kommt es eigentlich? Computerworld geht diesen Fragen nach.
(Quelle: patientendossier.ch / Flyer / Screenshot)
Man hat viel davon gehört, aber was genau ist eigentlich das elektronische Patientendossier, kurz EPD? Ursprünglich sollte es im April 2020 kommen, doch die Lancierung wurde verschoben (siehe letzte Seite). Computerworld erläutert die wichtigsten Fragen.

Was ist das elektronische Patientendossier?

Das elektronische Patientendossier (EPD) fasst persönliche Dokumente mit Informationen rund um unsere Gesundheit zusammen. Diese Daten sollen sowohl für Sie als auch für Ihre Gesundheitsfachpersonen (z.B. Spitäler oder den Hausarzt) jederzeit abrufbar sein. Sie sollen bestimmen können, wer welche Dokumente wann einsehen darf.
Das EPD ist keine Krankengeschichte. Nebst dem EPD führt Ihre Gesundheitsfachperson für Sie weiterhin eine persönliche Krankengeschichte. Diese enthält weit mehr Informationen als das EPD.
Hinweise: Wer nicht will, muss kein elektronisches Patientendossier (EPD) haben. Das EPD ist freiwillig. Krankenversicherer werden keinen Zugang zum EPD haben.

Welche Dokumente werden abgelegt?

Beispiele für Dokumente, die z.B. die Hausärztin oder das Spital speichert:
  • Ihr Impfausweis
  • Röntgenbilder
  • Rezepte
  • Spitalbericht von der letzten Operation
Auch Sie können Dokumente in Ihrem EPD speichern. Beispielsweise das Brillenrezept, ein Arztzeugnis oder Ihre Blutdruckwerte.
Weitere Informationen erhalten Sie via patientendossier.ch, eine Informationsplattform von eHealth Suisse, Bund und Kantonen.

Wer hat Zugriff, muss ich ein EPD eröffnen und was kostet es?

Wer hat Zugriff auf das EPD – und wer nicht?

Eine Gesundheitsfachperson – also z.B. der Hausarzt, das Spital oder die Physiotherapeutin – kann nur auf Ihr elektronisches Patientendossier zugreifen, wenn Sie dieser Person das Recht dazu erteilen. Sie können auch entscheiden, wie lange diese Person auf das EPD zugreifen kann.
Keinen Zugriff auf das EPD haben Krankenversicherer, Arbeitgeber und Behörden.

Muss ich ein EPD eröffnen?

Nein. Das elektronische Patientendossier ist für Bürgerinnen und Bürger freiwillig.
Spitäler und künftig auch Pflegeheime sind verpflichtet, auf Ihren Wunsch hin wichtige Informationen rund um Ihre Gesundheit in Ihrem EPD zu speichern.
Für alle anderen Gesundheitsfachpersonen, z.B. Hausärzte, Apotheken oder die Spitex, ist die Teilnahme freiwillig.

Was kostet das EPD?

Es kommt darauf an. Laut offizieller Webseite entscheidet jeder EPD-Anbieter selbst, ob er für das elektronische Patientendossier eine Gebür verlangt.
Die EPD-Anbieter müssen selbst eine «tragfähige Finanzierung» finden. Denkbar sind Kantonsbeiträge, Mitgliederbeiträge der mitmachenden Gesundheitseinrichtungen oder kostenpflichtige Zusatzdienste zum EPD.
Zwar heisst es auf der Webseite: «Es ist jedoch anzunehmen, dass das EPD für die Bevölkerung kostenlos ist», aber derzeit kann man dazu noch nichts abschliessendes sagen.
Der Aufbau des EPD wird vom Bund mit 30 Millionen Franken finanziell unterstützt.

Wie ein EPD eröffnen, für die Familie nutzen und Zugriffsrechte erteilen?

Wie kann ich ein EPD eröffnen?

Sein elektronisches Patientendossier kann man – wenn es dann mal verfügbar ist – auf der Webseite patientendossier.ch eröffnen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link.
Momentan kann man noch kein EPD eröffnen, aber sich benachrichtigen lassen, wenn es im Wohnkanton soweit ist
Quelle: Screenshot / PCtipp.ch
Da das EPD derzeit aber noch nicht verfügbar ist, kann man sich lediglich für einen EPD-Benachrichtigungsdienst registrieren. Hierzu wählt man einen Wohnkanton aus und trägt seine E-Mail-Adresse ein. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail. Damit die Anmeldung wirksam wird, müssen Sie diese über einen Link bestätigen.
Wenn in Ihrem Wohnkanton ein zertifiziertes EPD verfügbar wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung.

Kann ich das EPD für die ganze Familie nutzen?

Ja. Ein Mitglied der Familie kann sich als Stellvertreter eintragen lassen (s. unten) und dann für den Ehepartner, die Kinder oder auch betagte Eltern die Gesundheitsdaten verwalten. Wer die EPDs verwaltet, kann alles einsehen und hat z.B. den Überblick über Termine, Arztberichte und Medikamente.

Was ist ein Stellvertreter?

Sie können die Verwaltung Ihres elektronischen Patientendossiers einer Vertrauensperson übergeben, einem sogenannten Stellvertreter. Minderjärige Kinder können durch ihre Eltern vertreten werden.
Hat jemand eine Patientenverfügung, kann auch z.B. ein erwachsener Sohn die Stellvertretung für seinen dementen Vater übernehmen. Genaueres ist in diesem Fallbeispiel erklärt.

Was ist eine (Stamm-)Gemeinschaft?

Beim elektronische Patientendossier schliessen sich autonome Projekte zusammen. Dabei organisieren sich Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen in einem Verbund (technisch und organisatorisch). Solche Verbünde heissen «EPD-Gemeinschaften».
In einigen Gemeinschaften können Sie als PatientIn Ihr EPD eröffnen. Eine solche Gemeinschaft nennt man Stammgemeinschaft.
Beides kann dezentral in den Versorgungsregionen entstehen. Beispielsweise im Kanton Zürich können sich dann Spitäler, Pflegeheime, Apotheken, Arztpraxen oder Spitex-Dienste anschliessen.
Noch keine zertifizierten Stammgemeinschaften
Nach Angaben einer eHealth-Suisse-Sprecherin heisst es auf Anfrage, dass es derzeit noch keine zertifizierte Stammgemeinschaften gibt. Somit können Privatpersonen noch keine EPD erhalten. Allerdings gibt es in Genf Personen, welche mit MonDossierMédical eine EPD-ähnlihces Patientendosssier haben. Genf ging mit diesem Projekt voraus und die Erfahrungen damit seien in weitere Projekte geflossen. MonDossierMédical wird nach der Zertifizierung der Stammgemeinschaft Cara, zu der auch Genf gehört, ins EPD überführt, heisst es weiter.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie werden Zugriffsrechte erteilt?

Laut offiziellem Ehealth-Suisse-Video können Sie die Dokumente drei verschiedenen Vertraulichkeitsstufen zuordnen: «geheim», «eingeschränkt zugänglich» oder normal zugänglich. Dokumente, die «geheim» sind, können nur Sie einsehen. «Eingeschränkt zugänglich» sind Dokumente, die aus Ihrer Sicht heikel sind und nur z.B. Ärzte mit speziellem Zugriffsrecht einsehen können. «Normal zugänglich» ist für alle anderen Dokumente gedacht.
Es gibt drei Vertraulichkeitsstufen
Quelle: Videostill / ehealth suisse
Da das EPD, wie bereits erwähnt, momentan noch nicht verfügbar ist, konnte ich dies nicht selbst ausprobieren.

Wie sicher ist das EPD?

Quelle: Videostill / ehealth suisse

Ihre Daten weren dezentral gespeichert in verschiedenen, gesicherten Anlagen, heisst es im entsprechenden Clip. Wird auf Ihr EPD zugegriffen, werden diese Informationen zusammengetragen und angezeigt.
Dass jede und jeder die Zugriffsrechte selbst vergeben und zeitlich beschränken kann, bietet eine zusätzliche Sicherheit. Ihr Arbeitgeber, die Behörden oder die Versicherung haben keinen Zugriff aufs EPD.
Jeder EPD-Anbieter wird von einer anerkannten Prüfstelle zertifiziert und muss kontrolliert werden. Wie sicher es dann schlussendlich wirklich ist, wird sich zeigen, wenn das EPD da ist.

Links

Strategie eHealth Schweiz 2.0, Verspätung des EPD und wann kommt das EPD nun?

Strategie eHealth Schweiz 2.0

Im Dezember 2018 beschloss der Bundesrat, dass das E-Patientendossier schweizweit eingeführt werden soll (Computerworld berichtete).
Mit der «Strategie eHealth Schweiz 2.0» wollen Bund und Kantone die Digitalisierung im Gesundheitswesen verstärkt fördern. Grundsätzlich geht es um die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Ausserdem sollen Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen digital vernetzt sein, Informationen entlang der Behandlungskette elektronisch austauschen und erfasste Daten mehrfach verwenden können. Auf der Website von E-Health-Schweiz steht die «Strategie eHealth Schweiz 2.0» als PDF zum Download bereit.

Das EPD ist verspätet

Das elektronische Patientendossier ist in Verzug. Im Februar informierte das Bundesamt für Gesundheit, man werde das Dossier im Sommer 2020 bringen (Computerworld berichtete). Das war noch vor der Corona-Pandemie.
Als Grund für die Verspätung nannte das BAG, dass die Zertifizierung der Stammgemeinschaften – die zukünftigen Anbieter des EPD – sowie die anschliessende Akkreditierung der Zertifizierungsstellen mehr Zeit in Anspruch nehme als geplant.

Wann kommt das EPD nun?

Auf der entsprechenden FAQ-Webseite heisst es am 9. Juli 2020 noch immer nur: «Das EPD wird im Verlauf des Jahres 2020 schrittweise eingeführt». Sommer ist es mittlerweile.
Nach einer Anfrage beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird klar: Die EDP-Einführung verspätet sich definitiv, da die Zertifizierung (der Stammgemeinschaften) länger dauert. Als Grund heisst es in einem Mailing: «Unterschiedliche Auffassungen unter den Akteuren über die letzten Schritte der Zertifizierung haben die laufenden Arbeiten jedoch zwischenzeitlich verlangsamt».
Der EPD-Programmausschuss von Bund und Kantonen erwartet allerdings, dass erste Stammgemeinschaften noch in diesem Jahr mindestens den Pilotbetrieb aufnehmen und alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz bis im Frühjahr 2021 ein EPD eröffnen können.



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