E-Government
06.04.2020, 09:05 Uhr
Bund und Kantone wollen mit digitaler Verwaltung Ernst machen
Bund, Kantone, Gemeinden und Städte wollen die digitale Verwaltung vorantreiben. Eine gemeinsame Organisation soll für rasche Fortschritte sorgen. Sogar von einer neuen Behörde ist die Rede.
Bisher hat sich die Verwaltung nur langsam dem geänderten Nutzerverhalten angepasst, einheitliche Standards liessen sich kaum durchsetzen. In einer Mitteilung vom Freitag schreibt der Bundesrat nun, dass Reformen beim Aufbau und der Steuerung der digitalen Verwaltung notwendig seien. Zusammen mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) hat er ein umfassendes Projekt beschlossen, um die Zusammenarbeit institutionell zu stärken.
Insbesondere soll eine breit abgestützte gemeinsame Organisation Querschnittsherausforderungen bewältigen. Als Beispiele nennt der Bundesrat die Abstimmung von Rechtsetzungsvorhaben, die Festlegung von verbindlichen Standards für das Datenmanagement oder das Erbringen von Basisdienstleistungen.
Hoch gesteckte Ziele
Laut Bundesrat wird schrittweise vorgegangen. Die erste Etappe bis 2022 sieht die Umsetzung einer politischen Plattform mit Standardentwicklung vor, noch ohne Kompetenzen, aber mit einem breiten Mandat und Antragsrecht. Die zweite Etappe sieht eine politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung etwa im Bereich Datenmanagement vor. Die dritte Etappe setzt eine Behörde voraus, die ein breites Mandat und entsprechende Kompetenzen hat.
Bis Ende Jahr soll eine Arbeitsgruppe die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Grundlagen für die erste Etappe erarbeiten. Voraussichtlich auf Anfang 2021 werden der Bundesrat und die KDK einen Beauftragten oder eine Beauftragte für die Digitale Verwaltung von Bund und Kantonen einsetzen.
Neue Strukturen beim Bund
Auch auf Bundesebene will der Bundesrat neue Strukturen schaffen. Er hat einen «Bundesratsausschuss Digitalisierung und IKT» initiiert und will einen Digitalisierungsdelegierten in seinen Reihen ernennen. In Zusammenarbeit mit den Departementen soll die Bundeskanzlei bis im dritten Quartal 2020 dem Bundesrat ein Umsetzungskonzept vorlegen. Darin sollen auch allfällige Anpassungen der Rechtsgrundlagen skizziert werden.
Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) soll von seinen operativen Aufgaben entlastet werden, «damit es sich auf seine strategischen Aufgaben fokussieren kann», wie der Bundesrat schreibt.
Diese strategische Einheit wird administrativ der Bundeskanzlei zugeordnet. Geleitet wird sie von der oder dem Delegierten für Digitalisierung. Die Herausforderungen der digitalen Transformation und von grossen IKT-Projekten hätten für den Bundesrat hohe Priorität, schreibt er. Eine Anpassung der aktuellen Organisationsstruktur sei für das Gelingen der digitalen Transformation notwendig. Er komme damit auch Forderungen des Parlaments nach.