Nachrichtendienst sammelt weiterhin unrechtmässig Daten
Viele Empfehlungen
Zur Datenbearbeitung und zu den Auskünften macht die GPDel mehrere Empfehlungen. Neben der Löschung der alten Informationen aus Basel-Stadt und der Anpassung der kritisierten Weisung geht es unter anderem um die Speicherung von Daten: Die GPDel empfiehlt, Daten rasch zu löschen, wenn die Voraussetzungen für eine Speicherung weggefallen sind.
Zudem soll der NDB überprüfen, welche öffentlich zugänglichen Daten er für die Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich benötigt. Im Visier hat die Aufsicht dabei unter anderem die Presseschauen. Ihrer Meinung nach ist unter Umständen ein neues Datenhaltungskonzept nötig. Weiter soll der NDB dafür sorgen, dass sich auch kantonale Nachrichtendienste bei der Informationsbeschaffung an die Schranken des Gesetzes halten.
Weitere Empfehlungen betreffen die Auskunftsbegehren. Die GPDel verlangt unter anderem, dass unvollständige Auskünfte ergänzt und Betroffene über die Löschung von Daten ins Bild gesetzt werden. Die meisten Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation wollen das Verteidigungsdepartement respektive der NDB umsetzen.
NDB hat reagiert
Der NDB habe unabhängig von der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit den Auskunftsgesuchen von Schweizer Politikern und Parteien Massnahmen bezüglich der Aufbewahrung von öffentlich zugänglichen Informationen ergriffen, heisst es in der Stellungnahme. So wurde die Aufbewahrungsfrist für abgelegte Pressemeldungen und Presseauswertungen von 15 Jahren auf 2 Jahre verkürzt.
Ausserdem prüfe der NDB derzeit, ob es noch weitere Datenbestände gebe, welche zwar rechtmässig bearbeitet würden, jedoch für die Aufgabenerfüllung des NDB nicht zwingend notwendig seien. Das entspricht einer Forderung der GPDel.