Crypto-Affäre 25.03.2020, 14:43 Uhr

Bundesrat sieht Ruf der Schweiz nicht beschädigt

Nach der Geheimdienst-Affäre um die Zuger Crypto AG sei das Vertrauen anderer Staaten in die Schweiz weiterhin intakt. Dies schreibt der Bundesrat auf eine parlamentarische Anfrage.
Der Bundesrat will keinerlei Massnahmen treffen, bevor die Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) abgeschlossen ist.
(Quelle: pd)
Der Bundesrat sieht das Vertrauen anderer Staaten in die Schweiz nach der Geheimdienst-Affäre um die Firma Crypto nicht beschädigt. Er will auch keinerlei Massnahmen treffen, bevor die Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) abgeschlossen ist. 
Das schreibt die Regierung in zwei Antworten auf dringliche Anfragen der Fraktionen von SP und Grünen, welche am Montag veröffentlicht worden sind. Die Onlineplattform Blick.ch berichtete am Dienstag darüber.  Laut dem Bundesrat basiert die Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik auf ihrer langjährigen Beständigkeit und Verlässlichkeit. Diese sei weiterhin intakt. Auch die Anzahl offizieller Reaktionen von Drittstaaten gegenüber der Schweiz nach Aufdecken der Crypto-Affäre bleibe weiterhin sehr gering.
«Es drängen sich im Moment keine Massnahmen auf», schreibt der Bundesrat auf verschiedene Fragen der beiden Fraktionen. Er wolle zunächst die Ergebnisse der Untersuchung der GPDel abwarten. Deren Ergebnisse würden «eine solidere faktische und politische Wertung der Geschehnisse ermöglichen». 

Rahmen «hinreichend definiert» 

Trotzdem macht die Regierung klar, dass «der rechtliche und politische Rahmen der Auslandaufklärung» bereits heute «hinreichend definiert» sei. Im Nachrichtendienstgesetz heisse es klar, dass die Risiken von Beschaffungstätigkeiten im Ausland «in keinem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen dürfen».
Die Schweiz habe und brauche wie alle Staaten einen Nachrichtendienst als Instrument zur Früherkennung und Analyse von sicherheitspolitischen Bedrohungen und Risiken, schreibt der Bundesrat weiter. Die Schweiz verfüge über klare und im internationalen Vergleich restriktive rechtliche Grundlagen, welche die Ausnutzung von IT-Schwachstellen zugunsten der inneren Sicherheit oder in der Strafverfolgung unter Auflagen erlaubten.
Es sei gängige Praxis, dass entdeckte Sicherheitslücken an Hersteller gemeldet würden. Adressiert ein Hersteller das Problem nicht, wird die Schwachstelle laut dem Bundesrat von den Entdeckern üblicherweise publiziert. «Deshalb sind gemäss heutiger Einschätzung keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich.»



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