Wahl durch Kantonsrat
07.12.2020, 08:13 Uhr
Mehr Macht für Luzerner Datenschützer
Der Kanton Luzern baut die Kompetenzen des Datenschützers aus. Dieser wird neu auch durch das Kantonsparlament gewählt.
Damit der Luzerner Datenschutz mit der Digitalisierung und dem internationalen Recht Schritt halten kann, will der Regierungsrat die Gesetzgebung anpassen. Ins Gesetz aufgenommen werden soll der Schutz der genetischen und biometrischen Daten. Neu soll der Datenschützer vom Kantonsrat gewählt werden und Massnahmen anordnen können.
Mit der Revision, die nun vom Kantonsrat behandelt werden muss, wird Luzern neue Vorschriften der EU umsetzen. Dies ist nötig, weil die Schweiz Mitglied des Schengen-Raums ist. In diesem werden zur Strafverfolgung europaweit Daten ausgetauscht, wie der Regierungsrat am Wochenende zur Begründung mitteilte. Die Datenschutzgesetzgebung auf Bundesebene ist bereits revidiert worden.
Kritiker haben den Datenschutz im Kanton Luzern in der Vergangenheit als zu schwach bemängelt. Mittlerweile wurde die Stelle finanziell und personell aufgestockt.
Mit der Gesetzesrevision soll die Funktion des Datenschutzbeauftragten gestärkt werden. Der Datenschützer erhalte die Kompetenz, bei Verletzung von Datenschutzvorschriften Massnahmen anzuordnen, teilte der Regierungsrat mit. Heute könne er nur Empfehlungen aussprechen.
Kantonsrat wählt Datenschützer
Gewählt werden soll der Datenschützer neu vom Kantonsrat, dies auf Antrag des Regierungsrats. Bislang war der Regierungsrat die Wahlbehörde. Die Amtsdauer soll vier Jahre betragen. Die Aufsichtsstelle sei keine politische Behörde, sie müsse deswegen mit Fachleuten besetzt werden, hiess es weiter.
Mit der kantonalen Revision wird der Katalog der besonders schützenswerten, also heiklen Daten, verlängert. Neu aufgenommen werden die genetischen und biometrischen Daten. Der Katalog ist im Sinne einer flexiblen Handhabung nicht abschliessend. Informationen über das Sexualleben werden nicht ausdrücklich aufgenommen, weil sie bereits im Schutz der Intimsphäre enthalten sind.
Geschützt werden mit dem Gesetz die Daten natürlicher, nicht aber juristischer Personen. Der Datenschutz von Unternehmen werde durch andere Erlasse ausreichend gewahrt, teilte der Regierungsrat mit.
Mit der Revision des Datenschutzgesetzes wird das Auskunftsrecht von Personen bezüglich ihrer bearbeiteten Daten präziser formuliert. Das Auskunftsrechts sei ein Kernpunkt des Datenschutzrechts, heisst es in der Botschaft. Es ermögliche betroffenen Personen die Kontrolle über ihre Daten. Es müsse kostenlos gewährt werden. Es sei aber kein allgemeines Auskunftsrecht über amtliche Dokumente.
Die Informations- und Meldepflichten der Behörden werden ebenfalls präziser formuliert sowie ausgebaut, wie der Regierungsrat weiter mitteilte. Dies kommt etwa bei Verletzungen der Datensicherheit zum Tragen.
In gewissen Fällen müssen neu auch Datenschutzfolgeabschätzungen vorgenommen werden. Dies solle nach Angaben der Kantonsregierung dazu dienen, den Datenschutz bereits frühzeitig in Projekte zu verankern.
Das revidierte Datenschutzgesetz soll auf den 1. September 2021 in Kraft treten.