09.02.2017, 11:03 Uhr
EU erleichtert grenzübergreifenden Zugriff auf Netflix und Co.
Uneingeschränktes Streaming: Content-Provider wie Netflix oder Spotify sollen ihr Angebot künftig grenzübergreifend verfügbar machen.
Europäische Konsumentinnen und Konsumenten können auf Reisen in Europa auf ihre Filme oder Videospiele bald uneingeschränkt zugreifen. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission am Dienstagabend geeinigt.
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"Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht. Öffentlich-rechtliche Sender sollen selber entscheiden, ob sie ihre Inhalte im gleichen Rahmen verfügbar machen wollen.
Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Eine elektronische Identifizierung sowie Zahlungsdetails, öffentliche Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen sollen Anbietern dabei helfen, den Wohnsitz eines Kunden festzustellen. Anbieter müssen ihre Kunden über Verifikationsverfahren informieren und Datenschutz gewährleisten. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.
Aufgrund von länderspezifischen Lizenzrechten verhinderte sogenanntes Geoblocking oftmals einen grenzüberschreitenden Zugriff. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte in den Ferien in vielen Fällen nicht nutzen.
Noch ausstehend ist die formelle Einigung der Staaten und des Europaparlaments. Die neuen Bestimmungen sollen danach ab Anfang 2018 gelten.
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"Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht. Öffentlich-rechtliche Sender sollen selber entscheiden, ob sie ihre Inhalte im gleichen Rahmen verfügbar machen wollen.
Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Eine elektronische Identifizierung sowie Zahlungsdetails, öffentliche Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen sollen Anbietern dabei helfen, den Wohnsitz eines Kunden festzustellen. Anbieter müssen ihre Kunden über Verifikationsverfahren informieren und Datenschutz gewährleisten. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.
Aufgrund von länderspezifischen Lizenzrechten verhinderte sogenanntes Geoblocking oftmals einen grenzüberschreitenden Zugriff. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte in den Ferien in vielen Fällen nicht nutzen.
Noch ausstehend ist die formelle Einigung der Staaten und des Europaparlaments. Die neuen Bestimmungen sollen danach ab Anfang 2018 gelten.