Bund 30.05.2016, 13:33 Uhr

Verzögerung bei Gever-Einführung

Die Einführung einer Software für die elektronische Geschäftsverwaltung (Gever) in der Bundesverwaltung verzögert sich offenbar. Das erklärt die Finanzkontrolle ebenfalls verspätet.
Bei der Implementierung der elektronischen Geschäftsverwaltung (kurz: Gever) in der Bundesverwaltung gibt es offensichtlich Terminschwierigkeiten. Wie es in einem Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) aus dem Dezember 2015 heisst, seien die für die Einführung von Gever notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Aktenführung nicht in allen Departementen abgeschlossen worden. Der Bundesrat hatte den Verantwortlichen eine Frist bis Ende 2015 gesetzt. Die EFK empfahl, die Arbeiten «forciert voranzutreiben». Der EFK-Prüfbericht trägt zwar das Datum vom 14. Dezember 2015, wurde aber erst am 24. Mai 2016 als PDF-Dokumentveröffentlicht. Über einen Grund für die Verzögerung bei der Publikation macht die EFK keine Angaben.

Fabasoft-Klage hängig

Ein Grund für das Zögern der Departemente dürfte die hängige Klage des Gever-Anbieters Fabasoft gegen die Beschaffung sein. Fabasoft ist das in der Bundesverwaltung am häufigsten eingesetzte Produkt. Nach Herstellerangaben handelt es sich um 12'000 Lizenzen in der Bundeskanzlei und den sieben Departementen. Bei der WTO-Ausschreibung für eine einheitliche Gever-Lösung war Fabasoft mit ihrem Angebot unterlegen. Vor etwa einem Jahr hatte sich die Verwaltung für zwei Lösungen von Wettbewerbern entschieden. Den Zuschlagsentscheid hatte Fabasoft vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Noch läuft das Hauptverfahren. Gemäss dem EFK-Prüfbericht gefährde dieses Verfahren die Termineinhaltung.

Arbeitsplatz-Projekt parallel

Die Finanzkontrolle mahnt ausserdem, dass die Einführungsprojekte in den Departementen eine hohe Aufmerksamkeit auf der Stufe Generalsekretariat und Amtsdirektoren benötigten. «Nur durch die konsequente, termin- und zieltreue Führung, der konsequenten Um- und Durchsetzung auf allen Stufen wird es gelingen, das Vorhaben ohne Mehrkosten und termingerecht zu realisieren», heisst es in dem Bericht. Und weiter: Dass im gleichen Zeitraum auch das Programm «APS2020» (Arbeitsplatzsysteme 2020) umgesetzt werden solle, schränke die Erfolgschancen «merklich ein» respektive erhöhe die «Programmrisiken substantiell». Der ursprüngliche Projektplan sah vor, bis 2017 einen einheitlichen Gever-Standard zu realisieren. Die Einführung soll in departementalen Projekten bis Ende 2018 erfolgen. Ab Januar 2019 soll Gever als Standarddienst durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) geführt werden. 



Das könnte Sie auch interessieren