22.03.2006, 23:38 Uhr
Urheberrecht im Umbruch
Frankreich und die Schweiz basteln an ihren Urhebergesetzen. Schweizer Konsumenten sollen nicht allzu hart angefasst werden.
Das Herunterladen von digitalen Inhalten - selbst wenn diese urheberrechtlich geschützt sind - soll in der Schweiz straffrei bleiben.
Die französische Nationalversammlung hat nach langem Tauziehen einen neuen Entwurf des Urheberrechts verabschiedet. Die Novelle sieht etwa vor, dass Hersteller ihre proprietären DRM-Systeme (Digital Rights Management) öffnen müssen, um die Interoperabilität von verschiedenen Geräten und Formaten zu gewährleisten. Während Konsumentenschützer darob jubeln, trifft die Vorlage Apple in die Magengegend. Ihr Online-Musikshop I-Tunes, der mit ihren I-Pod-MP3-Playern quasi ein geschlossenes System bildet, könnte damit wohl kaum seine marktbeherrschende Stellung halten. «Dieses Gesetz wird zu einer staatlich geförderten Piraterie führen», mokiert sich Apple. Im neuen Urhebergesetz sollen des weiteren Strafen für das illegale Kopieren und Verbreiten von Inhalten verankert werden: Für das Herunterladen einer geschützten Datei soll beispielsweise eine Busse von 38 Euro fällig werden. Wer ein Kopierschutzsystem knackt, der könnte zu einer Strafe von 3750 Euro verdonnert werden. Auch in der Schweiz laufen Bestrebungen, mit einer Anpassung des Urheberrechts, das schon 14 Jahre auf dem Buckel hat, der Piraterie Einhalt zu gebieten. Dieser Tage hat der Bundesrat eine Botschaft zur Teilrevision verabschiedet. Dabei will man die Nutzer weniger stramm an die Kandare nehmen als in den meisten EU-Staaten. Diese sollen künftig zwar für die Umgehung von Kopiersperren sowie die Herstellung und Verbreitung von Knack-Tools belangt werden können. Der Download von Dateien soll aber straffrei bleiben. Den Anwendern sei es nicht zuzumuten, zwischen legalen und illegalen Angeboten unterscheiden zu müssen, so das Fazit des Bundesrats. Wer aber über Tauschbörsen geschützte Werke anbietet, der macht sich bereits heute strafbar und daran soll sich auch nach der Revision nichts ändern. Wann das renovierte Urheberrecht in Kraft tritt, steht in den Sternen. Jetzt wandert die Vorlage zunächst zum Ständerat und Nationalrat.
Claudia Bardola