OpenJustitia 16.11.2012, 14:03 Uhr

Der Staat als Software-Entwickler

Der Bund hat eine Gerichtssoftware entwickelt und verbreitet diese nun weiter. Geht dieses Vorgehen in Ordnung?
Der Bund hat eine Gerichtssoftware entwickelt und verbreitet diese nun weiter. Für die Privatwirtschaft ist dies eine Frechheit, was aber sagt der Wirtschaftsverband für digitale Nachhaltigkeit?
OpenJustitia ist seit einiger Zeit Teil öffentlicher Debatten. Darunter versteht man eine vom Bund entwickelte Gerichtssoftware zur Recherche der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Diese wird nun auch an anderen Gerichten angeboten. Dieses Vorgehen ist auf grosse Kritik gestossen, es geht um die Frage, unter welchen Umständen es in Ordnung geht, dass der Staat mit Steuergeldern Software entwickelt und vermarktet – die Privatwirtschaft ist logischerweise nicht erfreut. Nun hat sich auch Swico, der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz, geäussert. Seiner Meinung nach ist es in Ordnung, dass der Bund eigene Software entwickelt hat, da es zum damaligen Zeitpunkt nichts  vergleichbares gab und die genutzte Software unter der Open Source Lizenz GNU GPLv3 veröffentlicht wurde, was bedeutet, dass sie kostenlos ist. 
! KASTEN !
Als kritisch empfindet der Swico, dass das Bundesgericht eine einmalige technische Unterstützung gewährt (fünf Tage kostenlos, maximal weitere fünf Tage kostenpflichtig). Allerdings gilt dieses Angebot nur für die ersten fünf Abnehmer. Es sei darum nicht angebracht, bei OpenJustitia von einem skandalösen Vorgang zu sprechen. Generelle Überlegungen Daneben präsentierte Swico noch allgemeine Gedanken zur Software-Entwicklung durch den Staat. Der Staat soll auf dem freien Markt aktive Unternehmen nicht durch eigene kommerzielle Produkte konkurrenzieren, dagegen sprächen diverse Gründe. Das Subsidiaritätsprinzip – der Staat soll nicht aktiv werden, wenn der Privatsektor die gleiche Leistung erbringen kann – ist einer davon. Swico ist deswegen der Ansicht, dass der Staat nur dann Produkte herstellen darf, wenn es spezielle Bedürfnisse befrieden muss und es noch kein Produkt auf dem Markt gibt, dass dies kann. Dann müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Der Staat wirbt für den Auftrag kommerziellen Anbietern keine Mitarbeitenden ab.
  • Vor Beginn der Entwicklung müssen zwingend eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Risikobeurteilung vorliegen.
  • Der Sachaufwand und die Personalkosten sind Teil eines separaten Projektbudgets und führen nicht zu einer (unbefristeten) Erhöhung der Stellenbudgets. 
  • Das Projekt wird frühzeitig (vor dem Start) kommuniziert.
Ausgeschlossen ist laut Swico, dass ein vom Staat entwickeltes Produkt auf den Markt gebracht und verkauft wird. «Hingegen kommt in Frage, das Produkt als Open-Source freizugeben, womit alle Interessierten kostenlos von den mit Steuergeldern finanzierten Entwicklungsarbeiten profitieren können,» schreibt Swico. Falls dafür zusätzliche Dienstleistungen nötig werden, müssen diese auf dem freien Markt eingekauft werden, falls möglich.



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