16.06.2015, 10:46 Uhr
Seco verschärft Richtlinien für Online-Reiseanbieter
Ausländische Reiseanbieter werden in der Schweiz zu mehr Preistransparenz verpflichtet. Umrechnungskurse und Referenzpreise müssen angegeben werden.
Ab 1. Januar 2016 müssen Online-Reiseanbieter mit Sitz im Ausland mehr Transparenz in ihre Angebote bringen. Künftig muss ein Referenzpreis in Schweizer Franken und ein Hinweis auf den Umrechnungskurs sowie mögliche Umrechnungskosten bei Bezahlung mit Kreditkarte angegeben werden. Dazu muss der Preis in der Währung angeben werden, in der fakturiert wird. Diese Regeln gelten für Anbieter, die keine rechtliche oder wirtschaftliche Niederlassung in der Schweiz haben, «die mit ihrem Internetauftritt aber eindeutig Schweizer Konsumenten ansprechen», schreibt das Staatssrekretariat fr Wirtschaft (Seco). Beispielsweise mit einer Internetdomain .ch, aber auch mit .de, .at., .fr, .it, .com, wenn es eine «spezielle Ausrichtung auf Schweizer Kunden» gibt. Die neue Richtlinien werden im aktualisierten Informationsblatt Preisbekanntgabe und Werbung fr Reiseangebote festgehalten und betreffen auch die Offline-Kataloge der Reiseanbieter. In den Katalogen müssen die Mindestgültigkeitsdauer der Preise angeben. Ergänzend ist ein Hinweis im Katalog erforderlich, wo die Preise nach Ablauf der angegebenen Mindestgültigkeitsdauer in Erfahrung gebracht werden können (z.B. im Internet oder im Reisebüro). Wer ausländische Reisekataloge mit Fremdwährungsangaben in die Schweiz schickt, muss jeweils eine Preisumrechnungstabelle beifügen. Der verwendete Wechselkurs und die Gültigkeitsdauer der Preisumrechnungstabelle sind anzubringen. Das Seco schreibt, dass diese Änderungen im Wesentlichen Erleichterungen für die Anbieter von Reiseangeboten beinhalten, ohne den Schutz der Konsumenten zu reduzieren. Mit den neuen Regeln soll das seit dem 1. Juni 2006 gültige Informationsblatt ersetzt werden und die Neuerungen den elektronischen Entwicklungen und den Marktveränderungen Rechnung tragen.