21.09.2015, 15:28 Uhr

Weiterer Rückschlag für Schweizer E-Voting

Das «Consortium Vote électronique» löst sich auf. Der Schritt folgt auf die Entscheidung des Bundesrates, den beteiligten Kantonen für die kommenden Wahlen vom 18. Oktober keine E-Voting-Versuche zu erlauben.
Das «Consortium Vote électronique» wird aufgelöst. Die neun Kantone, die darin ihre E-Voting-Aktivitäten koordinierten, reagieren damit auf ihr vom Bundesrat abgelehntesGesuch fr weitere E-Voting-VersucheWie derKantonGraubndenmitteilt, habe der Entscheid des Bundesrates das Vertrauen in das E-Voting-System des Consortiums stark belastet. Dazu wären die voraussichtlichen Kosten für eine Nachbesserung des E-Voting-Systems nach den seit dem 1. Juni 2015 geltenden Anforderungen des Bundes «erheblich» gewesen, weshalb man sich für eine Auflösung des Gremiums entschied. Dieser Entscheid wurde am Wochenende an der Staatsschreiberkonferenz in Bern kommuniziert. Die beteiligte Kantone prüfen nun, wie die bestehenden vertraglichen Grundlagen des Consortiums im Einvernehmen mit sämtlichen Projektpartnern vorzeitig aufgelöst werden können.

Bundesrat kritisiert

Claudio Riesen, Direktor der Bündner Standeskanzlei, hält gegenüber der Nachrichtenagentur «SDA» fest, dass die vom Bundesrat bemängelte Sicherheitslücke aus Sicht der Kantone «rein theoretischer Natur» war. Das Risiko, gehackt zu werden, existiere schliessliche bei jedem Informatiksystem.

Das war «Vote électronique»

Die Kantone Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Solothurn, St.Gallen, Thurgau und Zürich planten ihre E-Voting-Aktivitäten im «Consortium Vote électronique» und führten bereits seit 2009 mit dem Zürcher E-Voting-System Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Das System wurde in Absprache mit der Bundeskanzlei laufend weiterentwickelt.

Ausblick

Der Kanton Graubünden ist nach wie vor an der Einführung von E-Voting zu annehmbaren Bedingungen interessiert. Deshalb werden neue Kooperationen, beispielsweise mit den Enwickler-Kantonen Genf oder Neuenburg, geprüft. Die Wiederaufnahme der E-Voting-Versuche werde laut Riesen im nächsten Jahr noch nicht möglich sein, da noch zahlreiche offene Fragen zur weiteren Entwicklung von «Vote électronique» zu klären sind. Kürzlich hat der Bundesrat die Obergrenze für elektronisch Abstimmende von 10 auf 30 Prozent der Gesamtbevölkerung angehoben. Den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Luzern und Neuenburg wurde gestattet, an den kommenden Wahlen vom 18. Oktober 2015 E-Voting-Versuche mit Auslandschweizern durchzuführen.



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