17.06.2015, 18:40 Uhr

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist Tatsache

Die heutige Abstimmung im Ständerat zum neuen Geheimdienstgesetz ging ohne Überraschungen über die Bühne. Die kleine Kammer hat aber Kontrollmassnahmen für den Geheimdienst eingeführt, die der Nationalrat ablehnte.
Der Ständerat hat das Nachrichtendienstgesetz mit 32 zu 5 Stimmen durchgewunken. Die Abstimmung war nur noch kosmetischer Natur, heute war vor allem wichtig, wie der Geheimdienst kontrolliert werden kann. Zur Freude der ? sonst ziemlich erfolglosen ? Opposition hat der Ständerat eine selbststndige, unabhngige Aufsichtsinstanz in die Vorlage aufgenommen. Diese soll nur administrativ dem Verteidigungsdepartement zugeordnet sein. Sie soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Eine entsprechende Behörde hatte der Nationalrat noch abgelehnt. Im Gegensatz zum Nationalrat war der Ständerat zudem dafür, die gesamte Tätigkeit des Nachrichtendienstes vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen. Den vom Nationalrat in das Gesetz eingebauten Artikel, wonach der Bundesrat extremistische und terroristische Organisationen und Gruppierungen verbieten kann, hiess auch der Ständerat gut. Heute muss der Bundesrat dafür auf Notrecht zurückgreifen. Anders als der Nationalrat will der Ständerat aber, dass ein Organisationsverbot rechtlich angefochten werden kann. Bereits letzte Woche beschloss der Ständerat, dass der Geheimdienst Kabelaufklärung betreiben soll. Diese muss aber jeweils von einer unabhängigen Kontrollinstanz überwacht werden, wie es auch bei der Funkaufklärung der Fall ist. Bundesrat und Nationalrat wollten die unabhängige Instanz nur für die Funkaufklärung. Der Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur SDA geschrieben.



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