18.12.2008, 09:22 Uhr
Nationalrat gegen mehr Online-Schnüffelei
Der Nationalrat hat die Änderung eines Gesetzes abgelehnt, das zwecks Terrorbekämpfung unter anderem auch die vorsorgliche Online-Durchsuchung von privaten Rechnern durch die Behörden erlauben würde.
Mit 92 gegen 79 Stimmen hat der Nationalrat die Änderung des "Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit" abgelehnt. Die Novelle, bekannt unter der Bezeichnung BWIS II, des seit 1998 bestehenden Gesetzes sieht unter anderem vor, dass private Datenbestände auf Computern von Bürgerinnen und Bürgern durchsucht werden können, und zwar vorsorglich. Das verschärfte Gesetz - es sieht auch Ämderungen bei der Telefonabhörung und bei der Überwachung von Wohnungen vor - soll nach Meinung des Bundesrats bei der Terrorbekämpfung behilflich sein.
Hauptargument der Gegner des überarbeiteten Gesetzes ist, dass bereits die Rechtskommission die Novelle im Sommer abgelehnt hatte. Diese war der Ansicht, dass das Strafrecht den Gesetzeshütern bereits genügend Mittel erlaube, um gegen eine Terrorgefahr vorzugehen, und dass die Privatsphäre Einzelner nicht weiter eingeschränkt werden solle.
Nach dem Nein des Nationalrats wird die Gesetzesnovelle noch vom Ständerat behandelt.