E-ID 30.05.2017, 15:15 Uhr

Das sind die Kritikpunkte der Interessenvertreter

Die Bundesratspläne für die elektronische Identität bei Online-Geschäften spalten die Geister. Hier sind die wichtigsten Argumente der Interessenvertreter.
Eine Art elektronischer Ausweis soll in der Zukunft Online-Geschäfte erleichtern. Während die Idee grundsätzlich auf breite Zustimmung stösst, ist die Frage umstritten, ob der Bund die Aufgabe selbst übernehmen oder an Private delegieren soll. Anders als beim Reisepass oder der Identitätskarte soll die elektronische ID nach dem Vorschlag des Bundesrates nicht von einer staatlichen Stelle, sondern von vom Bund anerkannten öffentlichen oder privaten Identitätsdienstleistern herausgegeben werden. Angebote wie Apple-ID, Google ID oder SwissID könnten bestehen bleiben, sofern sie die Voraussetzungen für die Anerkennung als sogenannter Identity Provider (IdP) erfüllen.

Staatlich oder privat?

Für Nutzerinnen und Nutzer biete eine elektronische Identifikation einen «Zeit-, Kosten- und Sicherheitsgewinn». Dies hält die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in ihrer Antwort zur Vernehmlassung fest, die am Montag zu Ende gegangen ist. Allerdings dürfe sich der Staat nicht auf Anerkennung und Überwachung der Dienstleister beschränken. Nur der Staat geniesse die notwendige Glaubwürdigkeit, um Identitätsnachweise zu erbringen. Der Verein «Grundrechte.ch» warnt davor, den Identitätsnachweis an profitorientierte Unternehmen auszulagern, zumal die elektronische ID auch für die elektronische Abstimmung und E-Health-Anwendungen vorgeschrieben werden solle. Der Verband der Telekommunikation (Asut) dagegen befürwortet ein Nebeneinander von staatlichen und privaten Angeboten. Im Dachverband ICTswitzerland ist dieser Punkt umstritten, sodass er dazu nicht Stellung nimmt. Die SP schlägt einen Kompromiss zwischen einer vollständigen Auslagerung und einer rein staatlichen Lösung vor. Die SVP schreibt in ihrer ablehnenden Stellungnahme, es sei angezeigt, dass der Bund «von jeglicher staatlichen Verantwortung absehe». Private Anbieter sollten nach Ansicht der SVP in der Schweiz ihren Sitz haben oder von Schweizern kontrolliert werden. Die FDP schreibt, dass der Staat keine eigenen Anwendungen vertreiben solle. Er müsse lediglich die Rahmenbedingungen setzen. Nächste Seite: Alternative zu Pass und ID

Alternative zu Pass und ID

Die SBB, die zusammen mit der Post bereits die «SwissID» lanciert hat, sieht klare Vorteile in einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten: So könne der Markt rascher und flexibler auf technologische Entwicklungen und neue Kundenbedürfnisse reagieren. Die Post teilte mit, sie unterstütze einen klaren Rechtsrahmen. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse befürwortet ebenfalls eine Marktlösung. Er ist aber - wie die Grünliberalen - der Meinung, dass der Bund als Grundversorger einspringen soll, falls sich keine Anbieter finden. Der Staat soll gemäss Economiesuisse die E-ID im Behördenverkehr als vollwertige Alternative zu Pass oder Identitätskarte akzeptieren. Dasselbe fordert ICTswitzerland. Der Asut fordert, dass im Online-Behördenverkehr zwingend die E-ID benutzt werden muss. Asut und die SBB wollen, dass die E-ID flächendeckend für Dienste und Angebote von Behörden und der Wirtschaft benutzt werden kann. Nur unter dieser Voraussetzung werde sich die E-ID durchsetzen.

Datensammlung auf Vorrat

Einigkeit herrscht darüber, dass Datenschutz und Datensicherheit zentral sind, damit Nutzerinnen und Nutzer der elektronischen Identifikation vertrauen. Je nach Art des Geschäfts sieht das Gesetz drei Schutzniveaus für die E-ID vor: niedrig, substanziell und hoch. Diese unterscheiden sich bei der Ausstellung einer E-ID, der Authentifizierung oder durch technische Sicherheitsmassnahmen. Ein Gesichtsbild und die Unterschrift sind nur für die höheren Stufen nötig. Allerdings bemängeln «Grundrechte.ch» sowie die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragen Privatim, dass mit der gesetzlichen Grundlage zu viele Daten auf Vorrat gesammelt werden könnten. Mit dem Einverständnis der betroffenen Personen können Daten an Betreiber von E-ID-verwendenden Diensten übermittelt werden. Dies hält Privatim für unverhältnismässig. Betreiber solcher Dienste erhielten dadurch eine grosse Anzahl von Personendaten, die sie bei der Geschäftsabwicklung in der physischen Welt nicht erhielten. Auch die Nutzung der AHV-Versichertennummer sehen Privatim, «Grundrechte.ch» sowie die Piratenpartei kritisch. Der Einsatz solcher Personenidentifikatoren in mehreren Bereichen erhöhe das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung. Die Piraten bemängeln zudem, die E-ID lasse sich zur Überwachung der Nutzer missbrauchen.

Für kompatible Systeme

SwissBanking kritisiert wiederum, dass die Provider ihre Daten in der Schweiz nach schweizerischem Recht halten und bearbeiten müssen. Dies werde etwa Cloud-Lösungen nicht gerecht. Auch die Grünliberalen bezweifeln, dass diese Regelung praktikabel ist. Für viele Vernehmlasser ist zudem entscheidend, dass die verschiedenen E-ID-Systeme miteinander kompatibel sind. Ähnlich sieht dies der Fachverband Swiss Fintech Innovations: Er rief zu dem Zweck zu einer gemeinsamen Lösungsfindung auf. Ziel sei eine einheitliche e-Identity in der Schweiz.



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