28.10.2016, 14:46 Uhr

Mehr Geld für E-Voting

Bund und Kantone haben beschlossen, dass die Bundeskanzlei den Kantonen bis 2019 jährlich 100'000 Franken mehr für die Einführung von E-Voting zur Verfügung stellen darf.
Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat beschlossen, dass die Kantone bis 2019 jährlich 100'000 Franken mehr für die Einführung von E-Voting erhalten. Zur Verfügung gestellt wird das Geld von der Bundeskanzlei, die neu 350'000 Franken statt wie bisher 250'000 Franken verteilen darf. Der Steuerungsausschuss unter Vorsitz von Bundesrat Ueli Maurer schrieb in seiner Mitteilung, er lege ein «besonderes Augenmerk» auf Vote électronique. Im Steuerungsausschuss E-Government Schweiz Einsitz haben Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Ambitiöse Ziele

An seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch verabschiedete der Steuerungsausschuss die im Schwerpunktplan 2017-2019 festgehaltene Schweizer E-Government-Strategie. Darin ist auch das Ziel festgeschrieben, dass bis zu den nächsten nationalen Wahlen 2019 zwei Drittel der Kantone die elektronische Stimmabgabe flchendeckend fr alle Stimmberechtigten einfhren sollen, wie aus dem Schwerpunktplan hervorgeht. Der Schwerpunktplan wird jährlich überprüft.

Kein Stress beim Umzug

Auch sonst möchten die Behörden die Schwellen senken und den Bürgern immer mehr elektronische Schalter öffnen. So ist ein Ziel, dass ein Umzug sich ab 2019 auch ohne Behördengänge machen lässt: eUmzugCH soll ab dann nicht nur in Zrich oder in der Stadt St. Gallen zugänglich sein, sondern in der ganzen Schweiz. Weitere Projekte schreiten gemäss Mitteilung voran, so wird die Mehrwertsteuer bereits von 20 Prozent der Unternehmen bei eMWST elektronisch abgerechnet, und ein Projekt für digitale Urkunden im Kanton Zug steht in den Startlöchern. Zudem lägen Konzept und Gesetzesentwurf für eine staatlich anerkannte elektronische Identität vor. Anfang 2017 solle dazu die Vernehmlassung starten. Derweil hat der Kanton Freiburg vom Bundesrat eine Bewilligung für ein E-Voting-System erhalten. Damit können rund 4900 immatrikulierte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ab dem Urnengang vom 27. November wieder elektronisch abstimmen.



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