DATENSCHUTZ
13.10.2005, 19:29 Uhr
Dämpfer für Datenschützer
Der Nationalrat hat einem Datenschutzgesetz ohne Biss zugestimmt. Dafür hagelts jetzt Kritik von Konsumentenschützern.
Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, kritisiert das zahnlose Datenschutzgesetz.
Was die Verbreitung von IT betrifft, rangiert die Schweiz im internationalen Vergleich auf den vordersten Rängen. Geht es aber um die konkrete Nutzung - etwa für E-Commerce oder E-Government - gewinnt die Eidgenossenschaft keinen Blumentopf. Einen Grund dafür sehen hiesige Datenschützer nicht zuletzt in dem Umstand, dass die Konsumenten um ihre Privat-sphäre fürchten und dem aktuellen Datenschutzgesetz nur wenig Vertrauen entgegenbringen. Dieses ist wohl erst Mitte der neunziger Jahre in Kraft getreten, die Grundlagen stammen aber bereits aus den siebziger Jahren. Zwar ist seit einiger Zeit eine Revisionsvorlage in Bearbeitung, diese wurde bislang aber von Stände,- National- und Bundesrat hin und her geschoben. Dieser Tage hat nun der Nationalrat dem Gesetzesvorschlag zugestimmt, nicht aber ohne ihn vorher kräftig zu entschärfen.
So erteilte etwa eine bürgerliche Mehrheit dem geplanten Widerspruchsrecht eine Absage. Dieses hätte Personen das Recht eingeräumt, die Bearbeitung ihrer Daten zu verhindern. Bachab ging auch die vorgeschlagene Informationspflicht bei automatisierter Datenverarbeitung. Dieser zufolge hätten Datensammler Personen informieren müssen, wenn ein sie betreffender Entscheid - etwa in der Versicherungsbranche - aufgrund maschinell bearbeiteter Daten gefällt wurde.
Mit diesen Entschlüssen wolle man die Bedürfnisse der Wirtschaft besser berücksichtigen, argumentierte der Nationalrat. Die Stiftung für Konsumentenschutz will diese Aussage so aber nicht gelten lassen: Mit dem Streichen von solchen zentralen Artikeln verfalle der Nationalrat dem Irrglauben, die Vorlage wirtschaftsfreundlicher zu machen. Dabei sei das Gegenteil der Fall, wie das Beispiel E-Commerce zeige. Mit seinem Entscheid bremse der Nationalrat das Wachstum in diesem Bereich, kritisieren die Konsumentenschützer. Jetzt geht die Vorlage wieder zurück an den Ständerat.
So erteilte etwa eine bürgerliche Mehrheit dem geplanten Widerspruchsrecht eine Absage. Dieses hätte Personen das Recht eingeräumt, die Bearbeitung ihrer Daten zu verhindern. Bachab ging auch die vorgeschlagene Informationspflicht bei automatisierter Datenverarbeitung. Dieser zufolge hätten Datensammler Personen informieren müssen, wenn ein sie betreffender Entscheid - etwa in der Versicherungsbranche - aufgrund maschinell bearbeiteter Daten gefällt wurde.
Mit diesen Entschlüssen wolle man die Bedürfnisse der Wirtschaft besser berücksichtigen, argumentierte der Nationalrat. Die Stiftung für Konsumentenschutz will diese Aussage so aber nicht gelten lassen: Mit dem Streichen von solchen zentralen Artikeln verfalle der Nationalrat dem Irrglauben, die Vorlage wirtschaftsfreundlicher zu machen. Dabei sei das Gegenteil der Fall, wie das Beispiel E-Commerce zeige. Mit seinem Entscheid bremse der Nationalrat das Wachstum in diesem Bereich, kritisieren die Konsumentenschützer. Jetzt geht die Vorlage wieder zurück an den Ständerat.
Claudia Bardola