30.06.2016, 13:41 Uhr

Bundeskanzlei übernimmt Gever-Leitung

Gever soll künftig als IKT-Standarddienst geführt worden, beschloss der Bundesrat. Bis 2018 soll die elektronische Geschäftsverwaltung flächendeckend eingeführt sein, die Leitung obliegt der Bundeskanzlei.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die elektronische Geschäftsverwaltung Gever künftig zentral geführt werden soll. Unter der Leitung der Bundeskanzlei (BK) soll mit dem Programm «Einführung und Realisierung Gever Bund» in der Bundesverwaltung bis Ende 2018 die elektronische Geschäftsverwaltung flächendeckend eingeführt werden. Gever soll eine effiziente und transparente Geschäftsabwicklung ermöglichen und deren Nachvollziehbarkeit sicherstellen. Als Gever-Partner kommt exklusiv die französische IT-Firma Atos zum Zug. Ursprnglich hatten die Departemente auch noch die Möglichkeit, Elca Informatik zu wählen, entschieden sich aber allesamt fr Atos. Zwar wurde der Termin der Gever-Einführung noch nicht nach hinten verschoben, im Zeitplan ist man aber hintendrein. Das monierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) letzten Dezember. Verantwortlich dafür ist eine Klage von Fabasoft, der Hersteller des in der Bundesverwaltung am häufigsten eingesetzten Produkts. Fabsoft will sich nicht damit abfinden, beim Bund nicht mehr zum Zug zu kommen. Gemäss einer Studie erhielt Fabaosft in den letzten Jahren knapp 60 Millionen Franken von öffentlichen Verwaltungen, knapp 95 Prozent davon freihändig. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wird beauftragt, Gever organisatorisch aufzubauen und dessen Führung zu planen. Der Aufbau des neuen Standarddienstes soll durch bundesinterne Kreditverschiebung haushaltsneutral erfolgen. Mit der Revision der Bundesinformatikverordnung (BinfV) und der IKT-Strategie 2012-2015 hat der Bundesrat Ende 2011 beschlossen, dass Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen, zentral geführt werden.

Weiterer Standarddienst verabschiedet

Ebenfalls gestern wurde der erweiterte Standarddienst IAM vom Bundesrat verabschiedet. Durch IAM soll garantiert werden, dass nur Personen und Maschinen auf die Daten und Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können, die dazu authentifiziert und autorisiert sind. Seit dem 1. Januar 2015 führt das ISB einen Teil der bereits bestehenden IAM-Leistungen zentral als IKT-Standarddienst IAM Version 1. Mit dem 2014 gestarteten Programm IAM Bund wurde zudem evaluiert, wie die verschiedenen dezentral eingesetzten IAM-Lösungen der Bundesverwaltung zum bestehenden Standarddienst hinzu und somit zu einem abgestimmten Gesamtsystem zusammengeführt werden können. Ziel sei, den bestehenden in den erweiterten Standarddienst zu überführen und damit die IKT langfristig auf ein Gesamtsystem IAM Bund auszurichten, die kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sicherzustellen und schliesslich den Einsatz von IAM möglichst wirtschaftlich zu betreiben. Der erweiterte Standarddienst soll bis 2020 vom ISB in Zusammenarbeit mit den Departementen umgesetzt sein. Bei der Leistungserbringung wird am bisherigen Marktmodell festgehalten: Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist für die Verteilung der digitalen Bundesidentitäten sowie zur Absicherungen von E-Government-Diensten für die breite Öffentlichkeit zuständig. Das Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) sorgt für IAM-Dienste zur Absicherung von Anwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, insbesondere der Polizeianwendungen.



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