04.05.2004, 00:00 Uhr
EU geht gegen Online-Monopole vor
Die Europäische Kommission hat sechzehn Verwertungsgesellschaften gewarnt, dass ihr so genanntes Santiago-Agreement gegen EU-Wettbewerbsrecht verstossen könnte.
Mit ihren Gegenseitigkeitsvereinbarungen zur wechselseitigen Lizenzgewährung haben die Verwertungsgesellschaften die im Offline-Bereich seit jeher bestehenden nationalen Monopole auf das Internet übertragen, die dazu führen, dass es auch im Online-Bereich zu einem exklusiven Gebietsschutz entlang nationaler Grenzen kommt. Nach Auffassung der Kommission sollte jedoch zwischen den Verwertungsgesellschaften Wettbewerb im Interesse sowohl der Unternehmen, die Musik über das Internet anbieten, als auch der Verbraucher, die diese Musik abrufen, entstehen. Dies bildet zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich eine vorläufige Stellungnahme der Kommission und den Verwertungsgesellschaften wird jetzt Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt schriftlich und in einer Anhörung mündlich darzulegen.