Vorratsdatenspeicherung
04.07.2014, 09:25 Uhr
Digitale Gesellschaft verliert vor Gericht
Die Digitale Gesellschaft wollte mit einer Beschwerde das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung eliminieren. Ihr ging es allerdings nach eigenen Aussagen nur um eine Grundlage für eine weiterführende Beschwerde.
Der Digitalen Gesellschaft ging es bei der Vorratsdatenspeicherungsklage nur darum, eine beschwerdefähige Verfügung zu erhalten © Parlamentarische Dienste/Wikipedia
Die Digitale Gesellschaft ist mit ihrer Forderung nach einer Streichung der Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz abgeblitzt. Mit dem Gesuch an den Dienst für Post- und Fernmeldeverkehr (Üpf) kritisierten die sechs Mitglieder der Digitalen Gesellschaft das geltende Recht, nach dem Fernmeldedienstanbieter ihre Kundendaten über sechs Monate hinweg speichern müssen. Nach Auffassung der netzpolitisch aktiven Gruppe kollidiert das Recht auf Speicherung von Kundendaten mit verschiedenen Grundrechten wie dem Schutz der Privatsphäre. Das sieht nun der Bund anders und beruft sich auf die Verhältnismässigkeit der stattfindenden Eingriffe in die Grundrechte. Ein solcher Eingriff käme laut Communiqu des Bundes bei etwa einem Prozent aller Delikte zur Anwendung. Gleichwohl sähe die geltende Gesetzgebung nur die Speicherung von Randdaten vor, die besagen, wer mit wem, wann, wo und womit kommuniziert habe. Staatsanwaltschaften und Polizei könnten laut Bund nur Zugriff auf Gesprächsinhalte erwirken, wenn ein dringender Tatverdacht und die Schwere einer Straftat, etwa bei Gefährdung von Gesundheit oder Leben einer Person, den Zugriff auf Gesprächsinhalte rechtfertigen. Diese Voraussetzungen prüfe in jedem Einzelfall ein beauftragtes Gericht.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
«Die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung werden vom Dienst Üpf nicht ausreichend erkannt», meinte Norbert Bolow, Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, gegenüber Computerworld. Man begrüsse zwar, dass der Dienst des Bundes erkannt habe, dass Vorratsdatenspeicherung einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstelle, doch sei dieser nicht zu rechtfertigen, meinte Bollow weiter. Eigentlich ging es der politischen Vereinigung mit dem Antrag nur darum, eine beschwerdefähige Verfügung zu erhalten, um nun an das Bundesverwaltungsgericht gelangen zu können, so Bollow. Der Sprecher der Digitalen Gesellschaft meinte anschliessend nur: «Wir werden Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, und aller Voraussicht nach wird es auch noch nötig sein, das Bundesgericht und dann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.» Dem zu Grunde liegt, dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Gebiet im April fr ungltig erklrt hat.
Parteiinterne Widerstände bei SP und Juso
Widerstand beim Verdacht auf Eingriff in Grundrechte formiert sich seit ein paar Monaten auch bei den Jungparteien, die im Rahmen einer Koalition dem bereits durchgewunkenen Gesetz (Büpf) zur Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monate, notfalls mit einem Referendum Paroli bieten wollen. Etwas zu jubeln gab es für die Jungparteien, als es am SP-Parteitag innerhalb der Partei zu einem verbalen Schlagabtausch zwischen Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer und deren Geschäftsleitung kam. Nicht nur SP-Bundesträtin Simonetta Sommaruga, sondern auch Juso-Parteipräsident Christian Levrat müssen sich mittlerweile parteiintern mit Büpf-Gegnern abfinden.