20.12.2012, 12:25 Uhr
Handelsregister soll elektronisch werden
Künftig sollen alle Handelsregistereinträge auch im Internet publiziert werden. Geführt wird es weiterhin von den Kantonen.
Die Vorschriften über das Handelsregister gelten seit 1937, wurden seither immer nur teilweise revidiert. Deswegen prfte eine Kommission, ob das Handelsregister nach wie vor den Bedürfnissen der Benutzer gerecht wird und kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Um aber einschneidende Änderungen vornehmen zu können, müssen die geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) überarbeitet werden. Ein zentraler Punkt dabei ist der Aufbau einer nationalen Infrastruktur des Handelsregisters durch den Bund. Die Kantone bleiben jedoch für die Führung des Handelsregisters zuständig. Durch die vorgesehenen Massnahmen soll der Vollzug des Handelsregister- und Gesellschaftsrechts einheitlicher und die Verfahren kürzer werden. Weiter soll die AHV-Nummer auch im Handelsregister für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden.Die AHV-Versichertennummer wird nicht öffentlich sein, sondern nur verwaltungsintern verwendet. Mittelfristig sollen Handelsregisteranmeldungen- und belege nur noch elektronisch eingereicht werden können. Dies dürfen aber weiterhin alle Personen machen, nicht wie in anderen Ländern bloss Rechtsanwälte oder Urkundspersonen, schreibt das EJPD.