28.06.2012, 16:31 Uhr

SuisseID soll an STORK andocken können

In der EU soll ein neuer Raum für elektronische Identitäten geschaffen werden. Die Berner Fachhochschule vertritt die Schweiz im Projekt Stork 2.0.
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Die SuisseID soll an STORK andocken
Das Projekt STORK 2.0 (Secure Identity Across Borders Linked 2.0) verfolgt in den nächsten drei Jahren das Ziel, innerhalb Europas einen einheitlichen und interoperablen Raum für elektronische Identitäten (eID) zu schaffen, der für natürliche und juristische Personen nutzbar ist. Die Schweiz hat mit der SuisseID die technische Grundlage einer eID geschaffen, auch andere EU-Staaten bieten solche Lösungen an. Mit der STORK-Infrastruktur soll es möglich werden, dass man sich mit länderspezifische eIDs rechtlich einwandfrei identifizieren kann. In vier Pilotprojekten soll diese Interoperabilität getestet und aufgezeigt werden. Dazu gehören E-Learning und akademische Qualifikationen, E-Banking, staatliche Dienstleistungen für Unternehmen sowie E-Health. So soll es in Zukunft möglich sein, dass zum Beispiel ein EU-Bürger mit seiner eID ein Schweizer Bankkonto eröffnen kann, ohne dass er physisch am Banksschalter anwesend sein muss. Oder man könnte bei einem ausländischen Arbeitgeber mit seiner SuisseID eindeutig beweisen, dass man tatsächlich einen Universitätsabschluss in Wirtschaftsinformatik besitzt. Dazu sollen Attribute aus anderen Quellen über die STORK-Infrastruktur sicher ausgetauscht werden können.

Fachhochschule Bern vertritt Schweiz

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) hat der Berner Fachhoschule den Auftrag erteilt, die Schweiz in diesem Projekt zu vertreten. Dabei geht es laut Jérôme Brugger, Kommunkationsverantwortlicher des Projekts und wissenschaftlicher Mitarbeiter der BFH, darum, zusammen mit den europäischen Partnern die Sicherstellung der technischen Interoperabilität zwischen den verschiedenen eID sicherzustellen und auch den rechtlichen Regulierungsbedarf aufzuzeigen. In rund drei Jahren sollen die vier Pilotanwendungen  dazu dienen, die Standards und die Softwarekomponenten zu validieren und die Prozesse im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen durchzuspielen.



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