13.08.2013, 09:09 Uhr
Comparis reicht Strafanzeige gegen EDI ein
Der Internetvergleichsdienst comparis.ch hat im Zusammenhang mit den Hacking-Vorwürfen des Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht.
Die Vorwürfe lauten auf Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und Amtsgeheimnisverletzung, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilt. Comparis lägen interne Dokumente der Bundesverwaltung vor, die zeigten, dass das EDI von der strittigen SQL-Abfrage entgegen anderem Bekunden frühzeitig wusste und dieses Wissen zu einem ihr opportunen Zeitpunkt an die Medien weitergab.
Mit dem Schritt strebe man eine strafrechtlichen Aufarbeitung der vom EDI vor rund einem Jahr erhobenen Vorwürfe des Hacking an, heisst es weiter. Comparis wurde im September 2012 vorgeworfen, ein Jahr zuvor mit sogenannten SQL-Abfragen einen illegalen Hacker-Angriff auf den Prämienrechner des Bundes (Priminfo) gestartet zu haben. In Folge von Medienberichten und dieser Vorwürfe wurde eine bestehende Vereinbarung zwischen der Behörde und Comparis gekündigt. Zudem reichte das EDI eine Strafanzeige gegen einen Comparis-Mitarbeiter ein. Dieses Strafverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich im Mai 2013 eingestellt. Durch dieses Vorgehen des EDI sei dem Unternehmen ein erheblicher Schaden entstanden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Mit dem Schritt strebe man eine strafrechtlichen Aufarbeitung der vom EDI vor rund einem Jahr erhobenen Vorwürfe des Hacking an, heisst es weiter. Comparis wurde im September 2012 vorgeworfen, ein Jahr zuvor mit sogenannten SQL-Abfragen einen illegalen Hacker-Angriff auf den Prämienrechner des Bundes (Priminfo) gestartet zu haben. In Folge von Medienberichten und dieser Vorwürfe wurde eine bestehende Vereinbarung zwischen der Behörde und Comparis gekündigt. Zudem reichte das EDI eine Strafanzeige gegen einen Comparis-Mitarbeiter ein. Dieses Strafverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich im Mai 2013 eingestellt. Durch dieses Vorgehen des EDI sei dem Unternehmen ein erheblicher Schaden entstanden, heisst es in der Mitteilung weiter.