Comparis-Hack
24.05.2013, 12:54 Uhr
Strafuntersuchung eingestellt
Der Comparis-Hack auf den Prämeinrechner des Bundes war keiner, entschied die Zürcher Staatsanwaltschaft. Nun prüft Comparis rechtliche Schritte gegen das EDI, weil die Untersuchung polit-taktisch motiviert gewesen sein soll.
Der Comparis-Hack auf den Prämeinrechner des Bundes war keiner. Nun prüft das Unternehmen rechtliche Schritte gegen das EDI
Ende 2012 behauptete die Wochenzeitschrift «L'Hebdo», comparis.ch habe versucht, den Prmienrechner des Bundes priminfo zu hacken. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und sagte, man habe lediglich öffentlich zugängliche Daten automatisiert abgefragt. Als sich ein Comparis-Mitarbeiter für die Abfragen verantwortlich zeigte, wurde er entlassen. «Er hat dies aus rein persönlichem Interesse getan, allerdings während der Arbeitszeit und an seinem Arbeitsplatz», schrieb Comparis damals. Weil die Zürcher Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung einstellte, erhält er von Comparis eine zweite Chance. «Wir haben ihn entlassen, weil er uns nicht informierte und damit dem Unternehmen Schaden zufügte,» sagte Comparis-Sprecher Felix Schneuwly auf Nachfrage. «Nun denken wir, dass Gras über die Sache gewachsen ist und der Mitarbeiter aus dem Fehler gelernt hat.» Doch das Unternehmen zeigt sich nicht allerorts so grosszügig, den Entscheid des Gerichts nimmt Comparis zum Anlass, rechtlich gegen das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) vorzugehen.
Politisch motiviert
Der untersuchte Vorfall sei bereits im September 2011 geschehen, erst mit dem Erscheinen des Artikels reichte das EDI aber Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Viel zu spät, wie die Staatsanwaltschaft urteilte, das Departement hätte bereits etwa acht Stunden nach dem Vorfall Kenntnis gehabt, dass von einem Comparis-Rechner entsprechende Abfragen gemacht wurde. Darum sei die Aktion des EDI politisch und taktisch motiviert, steht im Urteil der Staatsanwatschaft. Denn das EDI war mit Einreichung der Strafverfolgung auch von einer Einigung mit Comparis zurückgetreten, welche bestimmte, welche Organisation welche Rolle in Sachen Prämeinrechner einnimmt. Comparis wirf dem EDI nun vor, dass die Kündigung nach der Aufhebung des Verfahrens nichtig sei. Das EDI hätte von Anfang an nur die Glaubwürdigkeit von Comparis in der Öffentlichkeit «erheblichen Schaden zufügen wollen.» Darum erwartet das Unternehmen, dass sich das EDI öffentlich zur Einigung bekennt. Diese würde vorsehen, dass das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Webseite die Krankenkassenprämien publizieren darf aber gleichzeitig «den prozessoptimierenden und effizienzsteigernden Beitrag erkennt, dem private Internet-Vergleichsdienste wie comparis.ch beim Wechsel der Krankenversichrung leisten.» Falls das EDI nicht einlenkt, will Comparis rechtliche Schritte unternehmen. EDI-Sprecher Peter Lauener scheinen die Einschüchterungsversuche nicht zu sorgen: «An der Politik des EDI ändert sich mit dem Entscheid nichts. Das EDI arbeitet weiterhin daran, den Versicherten einen möglichst transparenten und einfachen Zugang zu den Prämien der verschiedenen Krankenversicherungen zur Verfügung zu stellen.»