E-Government
02.09.2020, 14:41 Uhr
02.09.2020, 14:41 Uhr
Schweiz soll bei Vernetzung von Schengen-Datenbanken mitmachen
Die Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Datenbanken gleichzeitig abfragen können - auch in der Schweiz. Der Bundesrat will die EU-Verordnungen zur Vernetzung der Systeme umsetzen.
Grenzenlos auf die Schengen- und Dublin-Datenbanken zugreifen: Das sollen künftig auch Schweizer Behörden können
(Quelle: Hans Braxmeier/Pixabay)
Für Polizei, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden werde es damit leichter, Personen zu identifizieren, die eine Bedrohung darstellten oder falsche Angaben zu ihrer Identität machten, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament. Diese hat er am Mittwoch beschlossen und dem Parlament zusammen mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung von zwei EU-Verordnungen zur Interoperabilität vorgelegt.
Schon heute können die Schweizer Behörden auf Informationssysteme der EU zugreifen. Diese sind aber untereinander nicht verbunden. Daher muss jedes System separat abgefragt werden. Mit der sogenannten Interoperabilität werden die Systeme so vernetzt, dass die Behörden mit einer einzigen Abfrage umfassende Informationen zur überprüften Person erhalten.
Identität aufdecken
So könnten beispielsweise Personen eindeutig identifiziert werden, selbst wenn sie in den verschiedenen Systemen unter falschen Identitäten verzeichnet sind oder Mehrfachidentitäten verwenden, schreibt der Bundesrat. Heute werden zum Beispiel die im Schengener Informationssystem (SIS) zu Fahndungszwecken gespeicherten Fingerabdrücke nicht mit jenen abgeglichen, die im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert sind.
Die Interoperabilität verbessere die Sicherheit in der Schweiz und im Schengen-Raum, ermögliche effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen und leiste einen Beitrag zur Migrationssteuerung, heisst es in der Botschaft. Darin verweist der Bundesrat auch auf den hohen Datenschutzstandard. Insbesondere werden die Zugriffsrechte auf die Datenbanken nicht erweitert, zusätzliche Daten sollen nicht erhoben werden.
Eine zentrale Komponente der Interoperabilität ist das Europäische Suchportal ESP (European Search Portal). Dieses erlaubt es, mit einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren. Weiter gibt es einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und einen Detektor für Mehrfachidentitäten.
Schweiz unter Zugzwang
Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handelt es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts, zu deren Übernahme die Schweiz verpflichtet ist. Setzt sie die neuen EU-Regeln nicht um, riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich. Die Frist für die Umsetzung läuft am 21. Mai 2021 ab.
Die Gesamtkosten der Interoperabilitätsprojekte belaufen sich für den Bund für die Periode 2020 bis 2025 auf schätzungsweise 21 Millionen Franken. Die Kosten gehören zu einem Verpflichtungskredit, den das Parlament bereits genehmigt hat. Hinzu kommen die Kosten für zusätzliches Personal, insbesondere für die manuelle Prüfung von Treffern.