eAnzeiger
18.02.2021, 14:30 Uhr
Auch Berner Gemeinden digitalsieren amtliche Bekanntmachungen
Gemeinden im Kanton Bern sollen künftig ihre amtlichen Bekanntmachungen auch elektronisch veröffentlichen können. Der Regierungsrat hat zu diesem Zweck die «eAnzeiger-Vorlage» zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Das Amtsblatt des Kantons Bern wird bereits nur noch elektronisch publiziert
(Quelle: Screenshot: jst)
Die Gemeinden im Kanton Bern veröffentlichen heute ihre amtlichen Bekanntmachungen in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger. Nun sollen sie auch elektronische Ausgaben veröffentlichen können.
Mit der «eAnzeiger-Vorlage» können die Gemeinden somit künftig frei wählen, ob sie ihre amtlichen Bekanntmachungen weiterhin in gedruckter Form im amtlichen Anzeiger publizieren oder sie in elektronischer Form auf einer über das Internet zugänglichen Publikationsplattform aufschalten. Sie können auch beide Publikationsformen gleichzeitig berücksichtigen.
Publizieren die Gemeinden sowohl in gedruckter Form im amtlichen Anzeiger als auch in elektronischer Form auf der Internetplattform, erklärt das Gemeindegesetz nun die elektronische Form für die Rechtswirkungen massgebend. Diese Vorgabe schafft für die Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsmittelbehörden die notwendige Klarheit, welche amtliche Publikation den Fristenlauf auslöst.
Kanton und Gemeinden auf einer Plattform
Für die elektronischen Bekanntmachungen der Gemeinden sollen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Kanton. Das Amtsblatt des Kantons Bern wird seit dem 1. Januar 2020 ausschliesslich in elektronischer Form auf der Publikationsplattform für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), dem sogenannten Amtsblattportal publiziert.
Für eine rasche und kostengünstige Umsetzung beabsichtigt der Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen werden wie der Kanton. Dadurch werde für die Nutzerinnen und Nutzer eine transparente und anwendungsfreundliche Lösung geschaffen, heisst es.